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Die maximale Fahrzeit für die Schülerbeförderung muss auf maximal 45 Minuten reduziert werden.

Dennis Wiersma, Minister für Grund- und Sekundarbildung, hat bereits mehrfach angedeutet, dass er die maximale Fahrzeit in eine Richtung auf 45 Minuten reduzieren will, sofern dies nicht aufgrund der Entfernung zur Schule möglich ist. Wiersma befindet sich daher in Gesprächen mit dem VNG, um die nun in die Musterregelung aufgenommene maximale einfache Fahrzeit von 90 Minuten anzupassen. Obwohl die Musterverordnung keinen Rechtsstatus hat (es handelt sich um eine Richtlinie), zeigen sich, dass drei Viertel der Kommunen die VNG-Musterverordnung als Grundlage für die Erarbeitung neuer Verordnungen verwenden. 

Im Vorgriff auf die angestrebte Änderung der Musterverordnung wird der VNG auf Wunsch einiger Kommunen darauf zugehen, mit einer kürzeren Fahrzeit zu arbeiten. Natürlich mit Ausnahme von Schulen, die aufgrund ihrer großen Verbreitung oder ihrer ländlichen Lage eine längere Anfahrtszeit benötigen, wie z. B. Schulen für Schüler mit Hörbehinderung. Die Erfahrungen dieser Kommunen sollen laut Wiersma in Kombination mit den Ergebnissen der oben erwähnten Elternbefragung zu einer finalen Anpassung der Mustersatzung führen. Dies steht im Einklang mit dem Antrag unter anderem von Mitglied De Hoop (PvdA) zur Anpassung der Reisezeiten in der Musterverordnung.

Termine

So haben derzeit vier von fünf Kommunen Vereinbarungen mit dem Verkehrsunternehmen über die maximale Fahrzeit getroffen. In einem Drittel der Gemeinden beträgt diese maximal eine Stunde und in zwei Dritteln mehr als eine Stunde, einfache Fahrt. Die meisten Kommunen wissen nicht, wie lange Studierende in angepassten Verkehrsmitteln im Durchschnitt tatsächlich unterwegs sind. Wiersma schreibt, dass dies unerwünscht und inakzeptabel sei. Mehr als ein Drittel der Gemeinden konnte dies angeben und gibt eine durchschnittliche Fahrzeit von 50 Minuten an.

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(Text geht unter dem Foto weiter)

Kommunen müssen häufiger als bisher in den Dialog mit Verkehrsunternehmen treten, nicht nur bei der Ausschreibung von Schülerbeförderungen oder bei Vertragsende, sondern auch während der Vertragslaufzeit. Denn Kommunen haben nicht immer den Überblick über Kundenzufriedenheit oder Beschwerden, wodurch die Möglichkeiten zur Anpassung der Politik eingeschränkt sind.

Das ist einer der bemerkenswerten Empfehlungen vom Sachstandsmonitor Umsetzung von Schülerbeförderungsmaßnahmen, die vom Minister für Grund- und Sekundarbildung Dennis Wiersma an das Repräsentantenhaus geschickt wurden. Das muss laut Wiersma dringend verbessert werden. In jedem Fall müssen Eltern und Schüler eine klare Anlaufstelle haben, an die sie sich mit Beschwerden über den Transport wenden können. Der Minister erwartet, dass jede Gemeinde dies so schnell wie möglich hat oder veranlassen wird. Auch dies wird er in die Betreuungsmöglichkeiten einbeziehen.

LBVSO

Wichtige Parteien, darunter die VNG und Royal Dutch Transporters (KNV), werden zu strukturellen Lösungen für den Zielgruppentransport beitragen. Dennis Wiersma will diese Lösungen fortan bei Organisationen wie LBVSO und Ouders & Onderwijs testen. Dennis Wiersma sprach gemeinsam mit dem LBVSO mit Schülerinnen und Schülern der (Sekundar-)Sonderpädagogik, die den Schülerverkehr nutzen.

„Dieses Gespräch war sehr wertvoll und hat noch einmal deutlich gemacht, wie wichtig es ist, dass der Transport für diese Schüler gut organisiert ist und dass kurzfristig Maßnahmen ergriffen werden. Ich danke auch dem LBVSO für die Mitorganisation dieses Gesprächs und die anhaltende Aufmerksamkeit, die sie erhalten zum Thema Schülerbeförderung haben."

LBVSO wurde auch in die regelmäßigen offiziellen Konsultationen aufgenommen, unter anderem mit dem Ombudsmann für Kinder und Eltern und Bildung.

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