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Die Verhängung des „Online-Bereichsverbots“ steht seit einiger Zeit unter der Lupe.

Dem Gericht zufolge durfte die Utrechter Bürgermeisterin Sharon Dijksma (PvdA) einem 17-jährigen Jungen aus Zeist im Jahr 2021 nicht verbieten, eine offene Diskussionsgruppe auf Telegram zum Aufstand gegen die 2G-Politik und das Feuerwerksverbot aufzurufen. Bürgermeister seien nicht befugt, hetzerische Äußerungen in sozialen Medien zu verbieten, urteilte das Verwaltungsgericht am Freitag.

In einem Brief an den Stadtrat sagte Dijksma am Freitag, er sei von der Entscheidung enttäuscht und überlege, Berufung einzulegen. Das Gericht ist der Ansicht, dass die Entscheidung nicht rechtmäßig ist, weil die Meinungsfreiheit durch die Anordnung mit Zwangsgeld eingeschränkt wurde. Die APV, auf deren Grundlage die Belastung erfolgt ist, bietet dazu keine Möglichkeiten. Zudem ist das Gericht der Ansicht, dass die APV-Regelung nur das Verhalten im öffentlichen Raum betrifft und nicht den Online-Handel. Rebellion im Internet ist erlaubt, so der Richter, der die Utrechter Bürgermeisterin Sharon Dijksma mit diesem Urteil korrigiert. 

Digital

Sharon Dijksma ist enttäuscht und schreibt, dass sich ein Großteil des Lebens in einer digitalen Welt abspielt. „Was in der digitalen Welt passiert, hat direkt in der physischen Welt gefunden“. Wir haben das schon mehrfach in Städten gesehen, in denen es nach einem digitalen Aufruf tatsächlich zu Ausschreitungen kam. Laut Dijksma sind die aktuellen Gesetze und Vorschriften in der Online-Welt unzureichend anwendbar.

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Sharon Dijksma
Bürgermeisterin Sharon Dijksma

Das Problem der Unruhen, die online beginnen und angeheizt werden, ist real und wird auch von anderen Bürgermeistern geteilt. Viele kämpfen mit dem Handlungsspielraum, den sie in diesem Bereich haben. Aus diesem Grund wird Dijksma das Urteil prüfen und erwägt, Berufung einzulegen. Die Bürgermeisterin fügt hinzu, dass sie das Urteil selbstverständlich respektiere und bis dahin, sollte sich ein solcher Vorfall wiederholen, dieses Mittel vorerst nicht anwenden werde.

Tatsachen

Laut Dijksma rief der Junge online an, um die öffentliche Ordnung zu stören. Der Bürgermeister sah darin einen Verstoß gegen die Utrechter Allgemeine Kommunalverordnung (APV). Sie verhängte deshalb eine Strafe in Höhe von 2.500 Euro. Diese musste er bezahlen, wenn er erneut wegen Störung der öffentlichen Ordnung anrief. Der Junge war mit der verhängten Strafe nicht einverstanden und zog vor das Verwaltungsgericht. Jetzt hat er ihm recht gegeben. Auch die Bürgermeister von Amsterdam, Haarlem und Almelo haben die Droge in den vergangenen zwei Jahren eingesetzt, um die Ordnung aufrechtzuerhalten und Hetzer zum Schweigen zu bringen.

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