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Unternehmer, die die Umsatzsteuer nicht zurückfordern, lassen im Schnitt rund 260 Euro pro Jahr übrig.

Jeder dritte Selbständige, der beruflich mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, bekommt die gezahlte Mehrwertsteuer nicht zurück. Dies liegt vor allem daran, dass sie nicht wissen, dass sie darauf Anspruch haben. Unternehmer, die die Umsatzsteuer nicht zurückfordern, lassen im Schnitt rund 260 Euro pro Jahr übrig. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung von Knab unter mehr als 800 Selbständigen. Seit dieser Woche können alle Kunden mit ihrer Debitkarte in den öffentlichen Verkehrsmitteln ein- und auschecken. Diese Einführung von OVpay war für Knab Anlass zu untersuchen, wie Selbstständige ihre geschäftlichen Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus steuerlicher Sicht handhaben.

Forschung

Die Untersuchung zeigt, dass zwei von zehn Selbstständigen für ihre Geschäftsreisen Bahn, Bus, Tram oder U-Bahn nehmen. Sie tun dies hauptsächlich, um zu ihren Kunden oder Kunden zu reisen. Es sind durchschnittlich vier Stunden pro Woche. Die 9-prozentige Mehrwertsteuer auf das ÖPNV-Ticket können Selbständige mit ihrer Umsatzsteuererklärung abrechnen, sofern es sich nicht um das Pendeln handelt. 28 Prozent der Befragten – die Anspruch darauf haben – fordern die Mehrwertsteuer nicht zurück, weil sie die Regel nicht kennen. Weitere 5 Prozent fordern die Mehrwertsteuer aus anderen Gründen nicht zurück. Zum Beispiel, weil sie meinen, es sei zu viel Aufwand, da das Finanz- und Zollamt dann eine Reiseanmeldung verlangt.

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Dienstreisekosten sind alle Kosten, die Ihnen als Unternehmer entstehen, wenn Sie beruflich reisen müssen. Die Dienstreisekosten werden von den Finanzbehörden als Betriebsausgaben angesehen und können daher auf den Kunden umgelegt werden. Ob Sie dabei die Fahrtkostenpauschale gesondert in Rechnung stellen oder einfach einen höheren Regelstundensatz für Ihre Leistung verlangen, spielt für das Finanzamt keine Rolle. Alle Reisekosten gelten einfach als Umsatz. Sie sind daher auch als Selbständiger oder Unternehmer zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet. 

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Normalerweise benötigen Sie eine korrekte Rechnung, um die Mehrwertsteuer abziehen zu können, aber die Steuer- und Zollverwaltung hat eine Ausnahme für Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel innerhalb der Niederlande gemacht. Sie dürfen also 9 % Mehrwertsteuer abziehen, ohne dass diese auf Ihrer Transaktionsübersicht oder Ihrem Ticket erscheint.

In vielen Fällen ist die Mehrwertsteuer auf öffentliche Verkehrsmittel abzugsfähig, aber nicht immer. Wir erklären die Situation für jeden Reisegrund. Die Mehrwertsteuer ist bei allen Dienstfahrten und Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln abzugsfähig. Für Mitarbeitende ohne Abo können Sie die Mehrwertsteuer für den Arbeitsweg abziehen. Für Mitarbeiter mit einem Abonnement können Sie die Mehrwertsteuer nur dann zurückfordern, wenn die Abonnementskosten unter 227 € pro Jahr bleiben.

Sie können daher die Mehrwertsteuer für viele der Kosten für öffentliche Verkehrsmittel zurückfordern, die Ihrer Organisation entstehen. Mit der NS-Business Card geht das ganz einfach: Sie erhalten jeden Monat eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer mit übersichtlicher Übersicht über alle angefallenen Transportkosten und den dazugehörigen Mehrwertsteuerprozentsätzen. Natürlich absolut steuerfest!

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Vier Stunden ÖPNV pro Woche kosten locker um die 60 Euro. Davon entfallen 5 Euro auf die Mehrwertsteuer. Das klingt nach wenig, aber auf Jahresbasis sind das 260 Euro.

Für öffentliche Verkehrsmittel: Bus, Straßenbahn, U-Bahn, Zug oder ÖPNV-Fahrrad können Sie die gezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern. Für öffentliche Verkehrsmittel gilt ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz von 9 %. Vier Stunden ÖPNV pro Woche kosten locker um die 60 Euro. Davon entfallen 5 Euro auf die Mehrwertsteuer. Das klingt nach wenig, aber auf Jahresbasis sind das 260 Euro. Jedes Jahr. Fast jeder Unternehmer weiß, dass er seine Dienstreisekosten – abzüglich der Mehrwertsteuer – vom Gewinn abziehen kann. Weitaus weniger bekannt ist aber offenbar, dass man in der Regel auch die gezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern kann.

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Fahrten automatisch über OVpay registrieren

Selbstständige, die ihre Debitkarte zum Ein- und Auschecken verwenden, können ihre Reiseanmeldung über die OVpay-Website einsehen. Als Nachweis können sie einen Ausdruck davon vorlegen, wenn die Finanz- und Zollverwaltung sie darauf prüft. Damit gehört auch das Argument, dass es zu aufwendig ist, eine gute Reiseanmeldung zu führen, der Vergangenheit an, sagt Oskar Barendse, Financial Expert, Knab.

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