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Der Oberste Gerichtshof entschied heute in der Klage von zehn ungarischen Fahrern gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber Silo Tank Kft.

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs betrifft die Frage, ob die ungarischen Fahrer im Zeitraum 2007-2012 niederländische Löhne für die internationalen Transporttätigkeiten hätten erhalten müssen, die sie im Auftrag von Silo Tank (jetzt Van den Bosch Transport Kft.).

Ungarisches oder niederländisches Gehalt

Am 2. Mai 2017 entschied das Berufungsgericht 's-Hertogenbosch, dass die Fahrer keinen Anspruch auf niederländische Löhne haben. Dieses Urteil wurde am 23. November 2018 vom Obersten Gerichtshof aufgehoben. Am 27. Juli 2021 entschied das Berufungsgericht Arnhem-Leeuwarden, dass die Fahrer Anspruch auf niederländische Löhne haben.

Aufhebung des vorherigen Urteils

Der Oberste Gerichtshof hat heute das Urteil des Berufungsgerichts Arnhem-Leeuwarden vom 27. Juli 2021 aufgehoben. Das bedeutet, dass die ungarischen Fahrer keine niederländischen Löhne beanspruchen können. Der Fall wird an das Berufungsgericht Amsterdam verwiesen. Der Oberste Gerichtshof folgt damit dem früheren Rat des Generalanwalts. Unter anderem hob der Oberste Gerichtshof das Urteil des Berufungsgerichts auf, dass die Niederlande das normale Arbeitsland für die ungarischen Fahrer seien.

Bestätigung des richtigen Handelns

CEO Rico Daandels von Van den Bosch freut sich über das Urteil: „Das Urteil des Obersten Gerichtshofs bestätigt, dass wir richtig gehandelt haben und die Fahrer stets korrekt bezahlt wurden.“ Laut Daandels beweist das Urteil erneut die Komplexität dieser Angelegenheit – nicht nur in diesem Fall, sondern branchenweit. Der Fall ist auch schlecht für das Image der Branche. „Wir sind jetzt zehn Jahre später und müssen leider feststellen, dass die Haltung und der Ton der Gewerkschaft FNV polarisierend und schädlich auf die Branche gewirkt haben.“

(Text geht unter dem Foto weiter)

Position FNV

Im langwierigen Fall von zehn ungarischen Fahrern gegen Van den Bosch Transport hat der Oberste Gerichtshof heute entschieden, dass der Fall erneut vom Berufungsgericht überprüft werden muss. Der Oberste Gerichtshof ist der Ansicht, dass das Berufungsgericht, das zuvor entschieden hatte, dass ungarische Fahrer Anspruch auf niederländische Tariflöhne haben, in seiner Entscheidung unzureichend begründet hat, warum auf die Arbeitsverträge der Fahrer niederländisches und nicht ungarisches Recht Anwendung findet. Nun muss ein anderes Gericht erneut und zum dritten Mal über den Fall entscheiden.

In einem ähnlichen Fall gegen ein Unternehmen aus Litauen hat das Strafgericht in Brügge am vergangenen Freitag entschieden, dass Fahrer aus Litauen, der Ukraine und Weißrussland Anspruch auf belgische Löhne haben, weil sie tatsächlich in Belgien arbeiten. Das belgische Gericht gab auch sofort Einzelforderungen von Fahrern bis zu einer Höhe von 69.000 € statt, die sich in dem Verfahren gemeldet hatten. Dieser Fall zeigt die Effektivität und die abschreckende Wirkung des belgischen Systems. 

Sogar der CEO des Unternehmens, ein ehemaliger stellvertretender Verkehrsminister aus Litauen, wurde zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. In den Niederlanden sind Unternehmen wie Van den Bosch jedoch bisher aufgrund eines langsamen Gerichtsverfahrens und wenig abschreckender staatlicher Maßnahmen davongekommen.

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