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Technologische Entwicklungen folgen schnell und sukzessive aufeinander und das gilt auch für die Transportwelt.

In der Nacht von Samstag, 25. auf Sonntag, 26. März ist es wieder soweit: Wir gehen von Winterzeit auf Sommerzeit. Das bedeutet, dass die Uhr eine Stunde vorgestellt wird (von 2:00 auf 3:00 Uhr) und Sie die Uhr Ihres digitalen Fahrtenschreibers eine Stunde vorstellen müssen, da dies wahrscheinlich nicht automatisch geschieht. Aber es gibt noch mehr.

Ab dem 21. August 2023 müssen alle Fahrtenschreiber-zulassungspflichtigen Neufahrzeuge mit dem neuen Fahrtenschreiber smart tacho 2 ausgestattet sein. Für Fahrzeuge mit analogem und digitalem Fahrtenschreiber ist dies spätestens der 31. Dezember 2024 für Fahrzeuge mit smart tacho 1. der spätestens 21. August 2025.

Künftig wird der Fahrtenschreiber nicht nur zur Durchsetzung von Lenkruhezeiten, sondern auch zur Durchsetzung von Kabotage und Entsendung (Entsendung) eingesetzt. Aus diesem Grund wird der smart tacho 2 einige neue Funktionalitäten enthalten. Darüber hinaus werden eine Reihe zusätzlicher Sicherheitsaspekte hinzugefügt, und der Lotse kann über das DSRC mehr Informationen auf kurze Distanz lesen.

Von der Verwendung des Fahrtenschreibers ausgenommen sind Fahrzeuge, die für Fahrstunden und Prüfungen zur Erlangung einer Fahrerlaubnis oder eines Befähigungsnachweises verwendet werden, sofern diese Fahrzeuge nicht der gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung dienen.

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digitaler Fahrtenschreiber
digitaler Fahrtenschreiber

Digitaler Fahrtenschreiber vorgeschrieben für neue Busse, Lkw und leichte Nutzfahrzeuge.

Ein Fahrtenschreiber zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten, die Geschwindigkeit und die zurückgelegte Strecke eines Fahrzeugs auf. Schwere Lkw, Busse und leichte Nutzfahrzeuge im gewerblichen Güterverkehr müssen über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen. Der digitale Fahrtenschreiber ist für Busse und Reisebusse mit mehr als 8 Personen ohne Fahrer vorgeschrieben. Die Kraftomnibusse haben ein Erstzulassungsdatum nach dem 1. Mai 2006. Auch schwere Nutzfahrzeuge im gewerblichen Güterverkehr, mit einem Erstzulassungsdatum nach dem 1. Mai 2006.

Die Bußgelder sind recht hoch und es gibt eine strenge Missbrauchsüberwachung. Es ist daher sehr wichtig, den digitalen Tachographen und die Fahrerkarte ernst zu nehmen. Ab dem 21. August 2023 ist der smart tacho 2 (SMT2) für neu zugelassene Fahrzeuge Pflicht. Ab dem 19. August 2025 gilt diese Verpflichtung auch für alle oben genannten Fahrzeuge. Ab dem 1. Juli 2026 ist der Smart Tacho 2 (SMT2) auch für alle Fahrzeuge im Güterverkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2.500 kg vorgeschrieben.

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