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Ab dem 1. November wird das RDW eine wichtige Änderung am Verfahren zur Beantragung einer Einzelfahrzeuginspektion vornehmen.

Ab diesem Datum ist es möglich, das Herstellungsdatum eines Fahrzeugs als offizielles Erstzulassungsdatum (DET) zu verwenden. Diese Änderung bietet eine willkommene Lösung für Spediteure, insbesondere jetzt, da im Jahr 2025 strengere Regeln gelten. Transport und Logistik Niederlande (TLN) ist begeistert von dieser neuen Regelung, die Unternehmen die Möglichkeit gibt, neue Nutzfahrzeuge bereits vor dem 1. Januar 2025 bei einer DET anzumelden, auch wenn die Inspektion erst 2025 stattfindet.

Zum 1. Januar 2025 ändern sich wichtige Gesetze und Vorschriften für Nutzfahrzeuge. So treten sowohl die Regelungen für Zero Emission (ZE)-Zonen als auch die verschärfte BPM-Gesetzgebung für Lieferwagen in Kraft. Das DET-Datum spielt in beiden Schemata eine entscheidende Rolle. Schwere Diesel-Lkw mit einem DET vor dem 1. Januar 2025 dürfen für weitere fünf Jahre in die ZE-Zonen einfahren, Transporter sind für weitere drei Jahre von diesen Umweltzonen ausgenommen. Darüber hinaus sind Transporter weiterhin von der BPM befreit, wenn sie vor diesem Datum zugelassen und auf den Namen eines Unternehmers ausgestellt wurden. Das bedeutet, dass viele Spediteure nun die Inspektion ihrer Fahrzeuge überstürzen müssen, um nicht in den strengeren Regeln des neuen Jahres hängen zu bleiben.

Zulassungskontrolle

Die neue Verordnung kommt zu einer Zeit, in der die RDW-Prüfstellen unter großem Druck stehen. Viele neue Nutzfahrzeuge müssen vor dem 1. Januar 2025 eine Zulassungsprüfung bestehen. TLN und andere Branchenverbände fordern daher seit langem Maßnahmen zur Erhöhung der Inspektionskapazität am RDW vergrößern. Das RDW hat darauf reagiert und zusätzliche Inspektionskapazitäten versprochen, darunter auch die Möglichkeit, Fahrzeuge samstags zu Hause zu überprüfen. Bei weiter steigender Nachfrage besteht auch Spielraum für eine Verlängerung der Öffnungszeiten der Prüfstellen.

Allerdings müssen Unternehmen, die die neue Regelung nutzen wollen, auf eine fristgerechte Antragstellung achten. Vor dem 1. November beantragte Inspektionen müssen vor dem 1. Januar 2025 abgeschlossen sein. Dies erhöht den Druck auf Unternehmen, schnell zu handeln, da neue Nutzfahrzeuge ab diesem Datum unter die strengeren Regeln der ZE-Zonen und der BPM-Gesetzgebung fallen.

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Foto: © Pitane Blue – Imbisswagen

Zum 1. Januar 2025 ändern sich wichtige Gesetze und Vorschriften für Nutzfahrzeuge. So treten sowohl die Regelungen für Zero Emission (ZE)-Zonen als auch die verschärfte BPM-Gesetzgebung für Lieferwagen in Kraft.

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen bietet das RDW nun die Möglichkeit, das Herstellungsdatum des Fahrzeugs als DET-Datum zu erfassen. Dies bietet eine Lösung für Fahrzeuge, die im Jahr 2024 fertiggestellt werden, aber nicht mehr rechtzeitig besichtigt werden können. Beispielsweise kann ein Fahrzeug, das erst im Jahr 2025 geprüft wird, immer noch eine DET von vor 2025 erhalten. Hierzu ist ein Nachweis über den Endzustand des Fahrzeugs mit einer Erklärung des Herstellers erforderlich, der die Änderungen bzw. Vervollständigungen vorgenommen hat.

Bedingungen

Für Unternehmen, die diese Möglichkeit nutzen möchten, ist es wichtig, auf dem neuen Antragsformular für die Einzelfahrzeuguntersuchung das Kästchen anzukreuzen, in dem das Herstellungsdatum als DET eingetragen werden soll. Gemeint ist Artikel 7, Anhang II der Fahrzeugverordnung. Das bedeutet, dass ein Fahrzeug, das im Jahr 2025 geprüft wird, bei Vorliegen der Voraussetzungen noch rückwirkend ein DET aus der Zeit vor dem 1. Januar 2025 erhalten kann. Diese neue Vereinbarung wurde bereits zuvor zwischen RDW und TLN besprochen, und TLN freut sich, dass sie nun in die Praxis umgesetzt wird.

Die Einführung dieser Regelung bietet Transportunternehmen mehr Flexibilität im Vorfeld der Einführung der ZE-Zonen und der verschärften BPM-Regeln. Mit der Möglichkeit, das Herstellungsdatum als DET zu verwenden, können Unternehmen ihre Fahrzeuge weiterhin unter den aktuellen Vorschriften betreiben, auch wenn die Inspektion im Jahr 2024 nicht mehr stattfindet. Dies gibt Unternehmern ein bisschen mehr Zeit und Raum, um ihren Fuhrpark optimal zu verwalten.

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