Bürgermeisterin Sharon Dijksma erwägt Berufung per Gerichtsbeschluss
Die Verhängung des „Online-Bereichsverbots“ steht seit einiger Zeit unter der Lupe. Dem Gericht zufolge durfte die Utrechter Bürgermeisterin Sharon Dijksma (PvdA) einem 17-jährigen Jungen aus Zeist im Jahr 2021 nicht verbieten, eine offene Diskussionsgruppe auf Telegram zur Revolte gegen die 2G-Politik aufzurufen und