DSGVO und Journalismus

DSGVO und Journalismus – Pitane BV

DSGVO und unsere journalistischen Rechte

Die DSGVO verpflichtet die Mitgliedstaaten, Ausnahmen oder Abweichungen von der DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu journalistischen Zwecken festzulegen. Der niederländische Gesetzgeber hat dies in Artikel 43 des DSGVO-Umsetzungsgesetz. Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu journalistischen Zwecken umfasst nur die folgenden Kapitel und Artikel der DSGVO nicht anwendbar:

  • Artikel 7 Absatz XNUMX (Widerruf der Einwilligung)
  • Artikel 10 (Verarbeitung personenbezogener Daten in Bezug auf strafrechtliche Verurteilungen/Tatsachen)
  • Kapitel III (Rechte der betroffenen Personen)
  • Artikel 30 (Register der Verarbeitungstätigkeiten)
  • Artikel 33 bis 43 (einschließlich Pflicht zur Meldung von Datenschutzverletzungen, Datenschutzbewertung (PIA)
  • Kapitel V (Überweisungen in andere Länder)
  • Kapitel VI (Aufsichtsbehörde)
  • Kapitel VII (Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden)

Diese Ausnahmen gelten nicht nur für die Verarbeitung zu journalistischen Zwecken, sondern auch für wissenschaftliche, künstlerische oder literarische Ausdrucksformen. Die Rechte, die dem Einzelnen nach der DSGVO zustehen, sind daher weitgehend unanwendbar. Wenn in einem journalistischen Artikel personenbezogene Daten wie Vor- und Nachname genannt werden, hat diese Person:

  • kein Recht auf Vergessenwerden: Sie können also nicht aufgefordert werden, den Namen zu löschen
  • kein Widerrufsrecht: im Falle einer Erlaubnis zur Veröffentlichung kann diese Erlaubnis nicht widerrufen werden
  • kein Recht auf Berichtigung
  • kein Recht auf Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das betroffene Medium
  • kein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung 
  • kein Recht auf Datenübertragbarkeit, um die personenbezogenen Daten, die sie haben, von dem Medium zu erhalten

Ebenfalls ausgenommen sind die Bestimmungen zur Aufsichtsbehörde. Dies bedeutet, dass die niederländische Datenschutzbehörde weder zur Überwachung befugt ist noch Geldstrafen für Verstöße verhängen kann.

Spezielle personenbezogene Daten

Die Verarbeitung besonderer personenbezogener Daten darf nur erfolgen, wenn dies für den journalistischen Zweck erforderlich ist. Für diese Daten gilt daher eine Notwendigkeitsprüfung. Besondere Daten sind Daten über Rasse, Religion, Gesundheit, politische Vorlieben, Sexualleben, Gewerkschaftsmitgliedschaft und Vorstrafen. 

Für den Journalismus gelten die übrigen Bestimmungen der DSGVO. Dazu gehören die Bestimmungen über:

  • Sicherheit (Artikel 32)
  • Auftragsverarbeiter (Artikel 28)
  • Archivierung (Speicherbeschränkung Art. 5 Abs. 1 lit. e)
  • Datenschutz durch Voreinstellungen (Artikel 25)

Zusammenarbeit bei Steuer- und strafrechtlichen Ermittlungen

In einigen Fällen kann Pitane BV aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung zur Weitergabe Ihrer Daten im Zusammenhang mit staatlichen Steuer- oder strafrechtlichen Ermittlungen gehalten werden. In einem solchen Fall sind wir gezwungen, Ihre Daten weiterzugeben, werden dies jedoch im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ablehnen.

Kontakt

Pitane B.V
Marinus van Meelweg 12
5657 UND Eindhoven
Niederlande
TEL: + 31852015170
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