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Taxizuschlag für Rollstuhlfahrer kritisiert

Rollstuhltransport

Dies widerspricht offen der UN-Behindertenrechtskonvention.

Die Berechnung von Sonderzuschlägen für die Beförderung von Personen, die sich im Rollstuhl fortbewegen müssen, steht unter Druck. Durch die Erhebung zusätzlicher Kosten wird eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft verwehrt. Laut einem kürzlich veröffentlichten Bericht unserer östlichen Nachbarn ist der in mehreren Kommunen geplante Taxizuschlag für Rollstuhlfahrer von der niedersächsischen Sozialministerin Daniela Behrens (SPD) heftig kritisiert worden.

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen teilte Anfang dieser Woche mit, dass mehrere niedersächsische Kommunen aufgrund von Preiserhöhungen neue Tarifpläne für Taxifahrten verabschieden. Danach müssen in den Kreisen Rotenburg, Osterholz und Verden ab Mitte August Personen, die im Rollstuhl sitzend befördert werden, einen Zuschlag von sieben Euro zahlen.

"Wir sind keine Non-Profit-Organisation, wir können das nicht umsonst machen."

Die letzte Anpassung der Taxitarife trat am 1. Juli in Kraft. Diese Steuerverordnung wurde im November 2021 verabschiedet. Die aktuelle Entwicklung der Benzin- und Dieselpreise war damals nicht vorhersehbar.

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Der SoVD fordert die Kommunen auf, die Umlage nicht zu genehmigen. „Wir sind wirklich fassungslos. Es gibt keinen klareren Weg, Menschen mit Behinderungen zu diskriminieren.“ Ähnlich sieht das Thorsten Reisewitz, Inhaber der Taxizentrale-August-Bitter in Delmenhorst. Er hat sich mit anderen Taxiunternehmen der Stadt zusammengetan und erneut eine Erhöhung des Taxitarifs gefordert. Sie berechnen keinen Zuschlag für Rollstuhlfahrer. „Wir haben aus Gründen der Gleichberechtigung darauf verzichtet“, sagt Reisewitz.

Die Berufsgenossenschaft begründet die Mehrkosten. „Zum Beispiel werden speziell ausgebildete Fahrer benötigt, um behinderte Passagiere zu befördern. Außerdem kostet die Umrüstung von Taxis mit Laderampe oder Rollstuhllift bis zu 10.000 Euro“, sagte der Kreisgeschäftsführer dem Niedersächsisch Verkehrsverbund (GVN), Harald Gast v de Weserkurier. "Wir sind keine Non-Profit-Organisation, wir können das nicht umsonst machen." Dem Bericht zufolge ist der Verein offen für Kompensationen, etwa durch Subventionen für den Umbau von Taxis.

Dieselbe Diskussion könnten wir auch in den Niederlanden führen. Die Kosten für eine Fahrt mit einem Straßentaxi richten sich nach dem Starttarif, der Entfernung und der Dauer der Fahrt. Für alle diese Komponenten gilt ein Höchstsatz. Dieser Tarif verhindert, dass Sie als Kunde zu viel zahlen müssen. Ein Taxiunternehmen oder Fahrer legt die Tarife selbst fest. Diese muss er auf der Tarifkarte im Taxi vermerken. Die Sätze dürfen die Höchstsätze nicht überschreiten.

Uber hat behinderten Fahrgästen zu viel berechnet.

Die Diskussion wird nicht nur in Deutschland heftig geführt. Die Bundesanwaltschaft reichte im November eine Klage gegen Uber wegen Verstoßes gegen den American with Disabilities Act ein, indem sie eine zusätzliche Entschädigung für Menschen mit Behinderungen forderte. Die Gebühren waren von Stadt zu Stadt unterschiedlich und hingen davon ab, wie lange der Fahrer warten musste, bevor der Passagier in das Flugzeug stieg. Bundesbeamte argumentierten, dass Uber einem Kunden keine Gebühren mehr berechnen sollte, nur weil jemand ein paar zusätzliche Minuten braucht, um hineinzukommen. Uber sagte in einer Erklärung, dass das Unternehmen zuvor Änderungen vorgenommen habe, sodass jedem Reisenden mit einer Behinderung automatisch die zusätzliche Wartezeit erlassen werde.

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