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Der Minister für Justiz und Sicherheit, Ferd Grapperhaus, Sir hat sich nicht für ein progressives Bußgeldsystem in der Verkehrsordnungs-Verwaltungsvollzugsordnung (Wahv) entschieden. Vielmehr wünscht sich der Minister Alternativen zur Anpassung des Bußgeldsystems, die der Ausgangslage im Koalitionsvertrag gerecht werden, aber auch die Wirksamkeit und Effizienz des Wahv wahren.

Grapperhaus hat bat die Staatsanwaltschaft, ihn diesbezüglich zu beraten. Die Staatsanwaltschaft wird ihre Stellungnahme im ersten Quartal 2020 veröffentlichen. Da das Fahren unter Alkoholeinfluss ein Risiko für die Verkehrssicherheit darstellt, halten sowohl der Minister für Infrastruktur und Wasserwirtschaft als auch Ferd Grapperhaus es für wichtig, Menschen unter Alkoholeinfluss von der Teilnahme am Straßenverkehr abzuhalten und dafür zu sorgen, dass diejenigen, die dies tun, hart behandelt werden .

Neben den vom Ständigen Ausschuss für Infrastruktur und Wasserwirtschaft konkret geforderten Gesetzentwürfen verwies der Minister auch auf das Gesetz zur Verschärfung der Strafbarkeit bei schweren Verkehrsdelikten. Dieses Gesetz trat am 1. Januar 2020 in Kraft. Dieses Gesetz beseitigt unter anderem den großen Unterschied in der Höchststrafe für (sehr) gefährliches Fahrverhalten ohne und mit Konsequenzen. Dies wird erreicht, indem die Höchststrafe für gefährliches Fahren, bei dem keine Maßnahmen ergriffen wurden, erhöht und eine neue Strafe für sehr gefährliches Fahren, bei dem keine Maßnahmen ergriffen wurden, eingeführt wird. 

Darüber hinaus klärt das Gesetz, welches Verschulden in Form von Fahrlässigkeit bei unrechtmäßiger Tötung oder Körperverletzung vorliegen kann. Auch für Fahren unter Alkoholeinfluss, Weiterfahren nach einem Unfall und Fahren ohne (gültigen) Führerschein wird die Höchststrafe erhöht.

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Grapperhaus
Ferdinand Grapperhaus