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Das Gesetz von Minister Grapperhaus (Justiz und Sicherheit), das höhere Strafen für schwerwiegende Verkehrsdelikte vorsieht, wurde heute vom Oberhaus angenommen und tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Erstens beträgt die Höchststrafe für gefährliches Fahren 2 bis 6 Monate Haft, auch in Fällen ohne Verletzung oder Beschädigung. Dies ist notwendig, um Autofahrer fester anzugehen, die - zum Beispiel durch verantwortungsloses Überholen - eine Gefahr auf der Straße darstellen.

Darüber hinaus wird eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren wegen sehr gefährlichen Fahrverhaltens verhängt, bei dem Fahrer absichtlich gegen die Verkehrsregeln verstoßen, ohne die Sicherheit anderer zu berücksichtigen. Dies erfordert mehr als eine einzelne Verkehrsverletzung. 

Es ist eine Kombination von Verhaltensweisen. Zum Beispiel ein deutliches Überschreiten des Tempolimits, das Ignorieren roter Ampeln, das Fahren auf der falschen Straßenseite und das Halten eines Mobiltelefons, während es sehr wahrscheinlich war, dass ein Unfall passieren könnte. Nur durch Zufall oder Glück gibt es keine Verluste. Grapperhaus beschuldigt diese Fahrer daher eines sehr gefährlichen und verantwortungslosen Fahrverhaltens - auch wenn sie keinen Unfall verursachen.

Wenn sie mit diesem rücksichtslosen Fahrverhalten einen schweren Unfall verursachen, wird bald eine Haftstrafe von bis zu 6 Jahren möglich sein. Das Gesetz legt klarer fest, wenn es um rücksichtsloses Fahren geht. Dies erweitert die Möglichkeiten, Fahrer zu verfolgen, die inakzeptable Risiken eingehen und die schwersten Unfälle verursachen. Dabei geht es nicht nur um Geschwindigkeitsrennen, sondern zum Beispiel auch um einen Fahrer, der wie ein Puppenmann am Verkehr teilnimmt, mehrere Verkehrsdelikte begeht und einen Unfall mit tödlichem Ausgang oder schwerer Verletzung verursacht.

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Darüber hinaus erhöhen sich die Höchststrafen für Verkehrsdelikte wie Fahren unter Einfluss, Durchfahren nach einem Unfall und Fahren ohne (gültigen) Führerschein von 3 Monaten auf 1 Jahr. Dies spiegelt sich in den Strafen für Rückfälle wider. Wenn sich jemand schuldig macht, innerhalb von 5 Jahren wieder unter Einfluss zu fahren, kann die Strafe um ein Drittel erhöht werden. In schweren Fällen des Fahrens nach einem Unfall, die zu Verletzungen oder Schlimmerem führen, erhält die Polizei mehr Ermittlungsbefugnisse, um den Täter aufzuspüren.

In Kürze wird ein Gesetzentwurf mit verschiedenen Maßnahmen zur Stärkung des Ansatzes für betrunkenes Fahren konsultiert.

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Grapperhaus
Ferdinand Grapperhaus