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Wenn es an dem Minister liegt, werden die Beträge für Verkehrsstrafen im nächsten Jahr erneut um 2,7% steigen. Der Minister für Justiz und Sicherheit, Ferdinand Grapperhaus, hat heute den Entscheidungsentwurf des Gesetzes über die Verkehrsregeln für die Strafverfolgung und des Dekrets der Staatsanwaltschaft vorgestellt.

Das Haus muss über den Entscheidungsentwurf sprechen, bevor er der Beratenden Abteilung des Staatsrates vorgelegt und anschließend angenommen wird. Gemäß den Bestimmungen darf die Ernennung des Königs zum Rat der beratenden Abteilung des Staatsrates in Bezug auf den Entscheidungsentwurf nicht früher als vier Wochen nach Vorlage des Entscheidungsentwurfs bei beiden Kammern der Generalstaaten erfolgen.

Der Entscheidungsentwurf ändert unter anderem den Anhang zum Wahv und dient in erster Linie dazu, die jährliche Inflationskorrektur der Verkehrsbußgeldsätze festzulegen.

Wie in anderen Jahren ist die Beträge basierend auf der jährlichen Inflation. Dieser Prozentsatz beträgt im Jahr 2020 2,7 Prozent und basiert auf dem Verbraucherpreisindex (VPI) im Zeitraum von Juni 2017 bis Juni 2018. Konkret bedeutet dies, dass die Bußgelder um einige Euro steigen werden. Ziel ist es, den Entscheidungsentwurf mit Wirkung zum 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen.

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Grapperhaus
Ferdinand Grapperhaus