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Der Reisedachverband ANVR und die Association for Disabled Care Netherlands (VGN) freuen sich über das „sichere“ Siegel, das RIVM den „Handreiking Adapted Holidays“ verliehen hat. Viele Niederländer sehen immer noch die Möglichkeit, am Vorabend der Sommerferien zu reisen, da viele europäische Reiseziele wieder geöffnet sind und Sie nach Herzenslust buchen und reisen können. In der Corona-Krise ist vielen bewusst geworden, wie wichtig soziale Kontakte und gemeinsame Unternehmungen sind. Und das gilt auch für Reisende mit einer Behinderung oder die besondere Pflege benötigen.

Frank Oostdam, Vorsitzender ANVR: „Diese Richtlinie mit Covid-19-Maßnahmen wurde von den uns angeschlossenen spezialisierten Reiseorganisationen zusammen mit dem Verein für Behindertenpflege in den Niederlanden entwickelt.“ Der ANVR bietet auch eine Plattform für Reiseveranstalter, die sich speziell auf angepasste Reisen konzentrieren. „Diese Reiseveranstalter organisieren Gruppenreisen und Übernachtungen in den Niederlanden, insbesondere für Menschen mit einer Behinderung, die eine intensive Betreuung und/oder Betreuung benötigen.“

In den Niederlanden gibt es schätzungsweise 2 Millionen Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung. Und durch die alternde Bevölkerung wächst die Gruppe der Menschen, die im Urlaub Begleitung und/oder Betreuung benötigen, stetig.

„Urlaubs- und Freizeitaktivitäten verhindern auf natürliche Weise soziale Isolation und tragen zur körperlichen und geistigen Unabhängigkeit bei, erweitern aber auch das Lebensumfeld von Menschen mit Behinderung und bieten ihnen neue Erfahrungen.“ „Wir sehen, dass es auch Eltern und Betreuern etwas Luft verschafft, weil die Betreuung vorübergehend übernommen wird“, sagt Johan van Ruijven vom niederländischen Behindertenpflegeverband. „Aber natürlich gelten auch hier die Corona-Regeln, auch wenn es nicht immer praktikabel ist, einen Abstand von 1,5 m einzuhalten.“ „Die Mithilfe bei der persönlichen Pflege oder Pflege ist nicht immer aus der Distanz möglich und erfordert Kontakt.“

Ab dem 1. Juli dürfen auch Kontaktberufe im Ferien- und Freizeitbereich wieder ausgeübt werden. Während der angepassten Feiertage bleiben die allgemeinen Maßnahmen des RIVM der Ausgangspunkt. Deshalb freuen sich ANVR und VGN, dass dieses Handbuch mit dem Prädikat „sicher“ ausgezeichnet wurde. Hier werden zahlreiche Maßnahmen beschrieben, wie zum Beispiel das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Transport, Hygienemaßnahmen und Gesundheitskontrollen. Dadurch wird gewährleistet, dass sich auch Menschen mit Behinderung während der Reise, des Aufenthalts und der Aktivitäten sicher fortbewegen können.

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