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Der Integrationsplan 'N629 Oosterhout - Dongen' der Provinzräte von Nord-Brabant wird beibehalten. Die Einwände gegen die neue Provinzstraße, die die Gemeinden Dongen und Oosterhout verbinden muss, sind unbegründet. Dies geht aus einem Beschluss der Abteilung für Verwaltungsgerichtsbarkeit des Staatsrates vom 25. November 2020 hervor. Mit dem neuen N629 will die Provinz die Probleme des bestehenden N629 lösen und die Zugänglichkeit des Industriegebiets Everdenberg-Oost in Döngen verbessern.

Nützlichkeit und Notwendigkeit
Der Umweltverband Oosterhout und die Anwohner hatten gegen den Bebauungsplan bei der Abteilung für Verwaltungsgerichtsbarkeit Berufung eingelegt. Sie haben Zweifel an der Nützlichkeit und Notwendigkeit der neuen Straße. Studien zeigen jedoch, dass die bestehende Verkehrsstörung auf der N629 aufgrund der Ankunft neuer Häuser und des neuen Gewerbegebiets in Dongen weiter zunehmen wird. Der vorhandene N629 ist auch nicht verkehrssicher, da relativ viele Unfälle passieren. Darüber hinaus wird die Lebensqualität der Anwohner mit der Ankunft der neuen Straße aufgrund der verbesserten Luftqualität und der geringeren Lärmbelastung steigen. Die Provinzräte haben die neue Straße daher nach Angaben der Abteilung für Verwaltungsgerichtsbarkeit als nützlich und notwendig erachtet.

Natur
Die Regeln der Provinzverordnung über Raum über Natur stehen der Ankunft des neuen N629 nicht im Wege. Obwohl die neue Straße das sogenannte Nature Network Brabant durchschneiden wird, zeigt der Integrationsplan, dass die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Zum Beispiel besteht ein „großes öffentliches Interesse“, da die neue Straße die Verkehrsprobleme auf der bestehenden Straße überwinden wird N629 lösen. Es gibt auch keine geeigneten Alternativen; Alle anderen Alternativen würden sich auch auf das Nature Network Brabant auswirken. Darüber hinaus wird der Naturschaden unter anderem durch den Bau der Natur im Oranjepolder ausgeglichen. Dabei haben sich die Provinzräte an die Landesvorschriften für Naturkompensation gehalten, so die Abteilung für Verwaltungsgerichtsbarkeit.

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