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Wenn ein Beförderer aus einem EU-Mitgliedstaat Waren zwischen zwei Punkten innerhalb der Grenzen eines anderen Mitgliedstaats befördert, handelt es sich um Kabotage. Die Beförderer müssen über eine Gemeinschaftslizenz verfügen und dürfen maximal drei Kabotagefahrten fahren, bevor sie die Grenze erneut überqueren. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat in 30 Fällen der Kontrollen Verstöße gegen die Kabotage festgestellt. 

Einzelkontrollen wurden in unmittelbarer Nähe der Fabriken von Automobilherstellern und Zulieferern in Baden-Württemberg und in unmittelbarer Nähe großer Logistik- und Versandhandelsunternehmen durchgeführt. Nach Angaben der BAG überprüften die Agenten insgesamt 597 Fahrzeuge auf Einhaltung der Kabotage-Regeln, von denen 106 Lastwagen tatsächlich Kabotagefahrten gemacht haben. Bei 30 Verstößen lag der Score-Prozentsatz bei etwas mehr als 28 Prozent.

Für eine Inlandsreise in einen anderen EU-Mitgliedstaat mit einem niederländischen Lastwagen gelten strenge Regeln. Die Kabotage darf nur durchgeführt werden, nachdem die internationale Reise vollständig entladen wurde, und maximal drei Kabotageoperationen dürfen innerhalb von maximal sieben Tagen nach dem Entladen der internationalen Reise durchgeführt werden. Es ist daher nicht gestattet, leer in ein anderes EU-Land zu fahren und dann Kabotage durchzuführen. 

Aus Gründen der Klarheit: Die Nationalität des Fahrers oder Beförderers spielt keine Rolle bei der Feststellung, ob ein Transport als Kabotage-Reise eingestuft wird. Entscheidend ist nur die Staatsangehörigkeit der Euro-Genehmigung. Ein in den Niederlanden beschäftigter polnischer Fahrer, der mit einer in den Niederlanden registrierten Sattelzugmaschine und einem niederländischen Euro-Führerschein fährt und Transporte in den Niederlanden durchführt, führt keine Kabotage durch.

Kabotage war in der EU bis 1993 verboten, nach 1993 gab es verschiedene Regelungen, um diesen Transport in begrenztem Umfang zu ermöglichen. Seit Mai 2010 gilt für alle Mitgliedstaaten ein EU-weites System. Seit der Erweiterung der EU in den Jahren 2004 und 2007 um die ehemaligen osteuropäischen Länder steht die Kabotage unter starkem Druck. Die zunehmenden sozioökonomischen Unterschiede zwischen den alten und neuen EU-Mitgliedstaaten führen dazu, dass viele westeuropäische Mitgliedstaaten die Kabotage weiter einschränken wollen.

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strenge Kontrolle der Kabotage