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Swiss International Air Lines (SWISS) macht die Impfung gegen COVID-15 ab 19. November für alle ihre Flugbesatzungen obligatorisch. Dies ist eine Reaktion auf nationale Einreisebeschränkungen weltweit, die auch zunehmend auf den Nachweis einer solchen Impfung für das Flugpersonal drängen. Hongkong war vor kurzem das erste Reiseziel, das mit sofortiger Wirkung für Besatzungen, die aus bestimmten Ländern, einschließlich der Schweiz, anreisen, einen Nachweis einer COVID-19-Impfung verlangt.

Eine getrennte organisatorische Führung von geimpften und ungeimpften Besatzungsmitgliedern und die daraus resultierende Komplexität der beteiligten Dienstpläne machen es unmöglich, längerfristig einen soliden und zuverlässigen Flugbetrieb zu gewährleisten. Einige Destinationen und Regionen könnten nicht mehr bedient werden, was wiederum die Leistungsfähigkeit des SWISS Hub-Systems stark beeinträchtigen würde. Die getrennte Behandlung der beiden Besatzungskategorien würde auch eine Ungleichbehandlung in den Dienstplänen nach sich ziehen. Zudem will SWISS als weltweit tätige Airline bei ausreichender Verfügbarkeit wirksamer COVID-Impfstoffe ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber ihrem Cockpit- und Kabinenpersonal vollumfänglich nachkommen.

"Wir müssen jetzt damit beginnen, um unser weltweites Streckennetz zu erhalten und unseren Fürsorgepflichten gegenüber unseren Mitarbeitern nachzukommen."

Bei der Verabschiedung der neuen Impfpflicht stützt sich SWISS auf entsprechende kollektivvertragliche Regelungen für ihr Flug- und Kabinenpersonal, die ein solches Vorgehen unter solchen Umständen vorsehen. SWISS führt laut Swiss International Air Lines auch einen offenen und transparenten Dialog mit ihren Sozialpartnern über das geplante Mandat.

Foto oben: nui7711 / Shutterstock.com

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