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Die Recyclinggebühr für Autos ist seit dem 1. Mai 2021 für alle Autos und leichten Nutzfahrzeuge obligatorisch, die zum ersten Mal eine niederländische Zulassung erhalten.

Die Recyclinggebühr für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge wurde ab dem 1. Januar 2023 auf 22,50 € festgesetzt. Das haben die RAI Association und Auto Recycling Nederland (ARN) kürzlich bekannt gegeben. Dadurch reduziert sich der Betrag um 2,50 € gegenüber 25 € pro Auto in diesem Jahr. Die Recyclinggebühr wird erhoben, damit alle Autos in den Niederlanden am Ende ihrer Lebensdauer ordnungsgemäß recycelt werden können. Die Verwaltungsgebühren, die teilnehmende Importeure für die Sammlung und das Recycling von Li-Ionen-Batterien für Elektrofahrzeuge an ARN zahlen, bleiben gleich.

Senkung des Recyclingbeitrags für Autos

Die Recyclinggebühr für Autos ist seit dem 1. Mai 2021 für alle Autos und leichten Nutzfahrzeuge obligatorisch, die zum ersten Mal eine niederländische Zulassung erhalten. So wird für jedes Auto ein Beitrag zum Wertstofffonds geleistet. Trotz steigender Recyclingkosten kann dadurch der Recyclingbeitrag wieder gesenkt werden. Nachdem der Recyclingbeitrag im vergangenen Jahr von 30 € auf 25 € gesunken ist, sinkt der Betrag ab dem 1. Januar 2023 weiter auf 22,50 €. Die Recyclinggebühr ist Teil des Gesamtpreises beim Kauf eines Autos, das zum ersten Mal auf den niederländischen Markt gebracht wird.

Recyclingleistung von 98 %

Der Recyclingbeitrag auf Autos wird von ARN verwendet, um die gesetzliche Verpflichtung von mindestens 95% Autorecycling und -wiederverwendung zu erfüllen. Altautos in den Niederlanden werden nachhaltig recycelt und praktisch alle Reststoffe einer guten Verwertung zugeführt. Autodemontagebetriebe, Schredderbetriebe und Recyclingbetriebe haben in den vergangenen Jahren gemeinsam eine Recyclingquote erreicht.

Gleichbehandlungsgebühr für Autobatterien

Die Verwaltungsgebühr für die Sammlung und Verwertung von Li-Ionen-Autobatterien wurde im vergangenen Jahr halbiert. Der Grund dafür war, dass Autobatterien offenbar länger halten als ursprünglich erwartet. Die aktuellen Sätze sind gut auf die erwarteten zukünftigen Verpflichtungen für die Sammlung und das Recycling von Altautobatterien abgestimmt. Aus diesem Grund zahlen die Verwaltungsbeiträge teilnehmende Autoimporteure an RNA Gebühr für die Sammlung und das Recycling von Li-Ionen-Akkus ab dem 1. Januar 2023 unverändert.

Die Wiederverwendung von Altautobatterien liegt bei 83 %

Der Managementbeitrag ermöglicht eine nachhaltige Verwertung gebrauchter Autobatterien. Gemeinsam mit Autohändlern, Autodemontagebetrieben und Verwertungsbetrieben wurde im vergangenen Jahr eine Verwertungsleistung von 83 % erreicht. Damit ist die gesetzliche Recyclingpflicht von mindestens 50 % des Gewichts der Lithium-Ionen-Batterien voll erfüllt.

Die Beiträge für Li-Ionen-Starterbatterien und Antriebsbatterien im Jahr 2023 (inkl. MwSt.):

  • € 3,- pro Akku mit einem Gewicht von ≤5 kg
  • € 5,- pro Akku mit einem Gewicht > 5 kg und ≤15 kg (48V Kategorie)
  • € 8,- pro Akku bei einem Akkugewicht >15 kg und ≤25 kg
  • € 25,- pro Akku bei einem Akkugewicht >25 kg und ≤100 kg
  • € 45,- pro Akku bei einem Akkugewicht >100 kg und ≤350 kg
  • € 55,- pro Akku bei einem Akkugewicht >350 kg und ≤600 kg
  • € 65,- pro Akku bei einem Akkugewicht >600 kg und ≤900 kg

Unveränderter Managementbeitrag für Blei-Säure- und NiMH-Starterbatterien und Antriebsbatterien

Der Verwaltungsbeitrag für Blei-Säure- und NiMH-Starterbatterien und Antriebsbatterien bleibt im Jahr 2023 gegenüber 2022 unverändert: 0,05 € (exkl. MwSt.).

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