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Glätte durch Schnee oder Eis ist kein Straßenmangel, es gilt jedoch die Sorgfaltspflicht.

Sie haften nicht für einen Ausrutscher vor Ihrer Haustür aufgrund von Schnee, aber bitte beachten Sie, dass Sie für den Weg bis zu Ihrer Haustür verantwortlich sind. Obwohl Sie nicht verpflichtet sind, den Bürgersteig vom Schnee zu räumen, ist es so schön, dass es nicht sehr rutschig ist. 

Seit 2007 sind Sie nicht mehr verpflichtet, den Bürgersteig vor Ihrer Haustür von Schnee zu befreien, also liegt es offiziell in der Verantwortung der Gemeinde. Der Bürgersteig gehört der Gemeinde, die verpflichtet ist, Straßen und Wege nach besten Kräften zu räumen. Jede Gemeinde hat eine Sorgfaltspflicht und damit einen sogenannten „Antirutschplan“. 

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Aber gerade jetzt, wo viele Paketzusteller vor der Haustür stehen, ist es so schön, die eigene Straße zu fegen oder Streusalz oder Salzkisten in der Umgebung zu nutzen, wenn die Gemeinde diese aufgestellt hat. Eine dicke Schneeschicht über den Häusern und auf den Straßen sieht schön aus, aber auf dem Bürgersteig kann es zu Stürzen kommen.

Für alle, die sich nicht bremsen lassen und trotzdem den Schnee räumen wollen, gibt es noch ein paar Tipps und mehr Etikette-Regeln. Fegen Sie es auf jeden Fall zur Seite. Andere sind davon weniger betroffen. Stapeln Sie es auch nicht zu hoch. Denn das dauert viel zu lange. Am besten nur frisch gefallenen Schnee fegen. Sonst machst du es noch schlimmer. 

(Text geht unter dem Foto weiter)
Bald kommt der Postbote oder dein Nachbar, um sich eine Tasse Zucker auszuleihen.

Bürger haben keine Sorgfaltspflicht für das Kehren des Bürgersteigs vor ihrem Haus. Weil es der Gemeinde gehört. Diese Verpflichtung ist vor mehr als 15 Jahren aus der Allgemeinen Polizeiverordnung verschwunden. Der Bürger haftet für sein Eigentum. Betrachten Sie zum Beispiel den Weg von der Haustür zum Bürgersteig oder zur Straße. Viele wissen es nicht, aber manchmal gehört ihnen auch die Gasse hinter dem Haus.

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