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Ein vorzeitiger Austausch der Reifen ist nicht versichert, Leasingfirmen gehen immer von einem normalen Reifenverschleiß aus.

Die Niederlande haben mehr als 1,3 Millionen Geschäftsfahrer. Untersuchungen des Verbandes Berufskraftfahrer (VZR) zeigen, dass 81 Prozent dieser Leasing-Fahrer eine Pkw-Regelung abgeschlossen haben. Egal, ob Sie auf dem Weg zur Arbeit, zum Supermarkt oder zur Schule sind, um die Kinder abzuholen, einen platten Reifen will niemand haben. Trotzdem kann es Ihnen im unglücklichsten Moment passieren. Die meisten Leasinggesellschaften gehen immer von einem normalen Reifenverschleiß aus. Ein kaputter Reifen gilt als nicht behebbarer Schaden. Als Autofahrer sieht man auf der Fahrbahn leider nicht alles und ein spitzer Gegenstand wie ein Nagel kann in den Reifen schießen.

Ob Sie für eine Reifenpanne bei einem Leasingwagen aufkommen müssen, hängt von den konkreten Vereinbarungen im Leasingvertrag und den dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Liegt ein nicht behebbarer Schaden vor, führt dies häufig zu einer Belastung der Selbstbeteiligung. Der nicht verschlissene Teil des kaputten Reifens (Restprofil) wird Ihrem Arbeitgeber als Selbstbeteiligung in Rechnung gestellt. Die meisten Leasinggesellschaften berechnen die Kosten für den Ersatz eines kaputten Reifens. Führen Sie dies anhand der Messung des Restprofils durch und verrechnen Sie es mit dem Neupreis des Reifens. Als Anhaltspunkt geben Sie für eine Standardgröße von Autoreifen etwa 100 Euro pro Reifen aus. 

unwiederbringlicher Schaden

Nicht behebbare Schäden an einem Auto sind Schäden, für die kein Verantwortlicher benannt werden kann. Mit anderen Worten, es ist ein Verlust, der von niemand anderem wiederhergestellt werden kann. Dies kann beispielsweise bei Schäden infolge einer Naturkatastrophe wie Überschwemmung oder Hagel der Fall sein. Auch Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl bei unbekanntem Täter können als nicht wiedergutzumachende Schäden angesehen werden.

In einigen Fällen können nicht behebbare Schäden durch eine Versicherung abgedeckt werden, beispielsweise durch eine All-Risk-Versicherung oder eine Vollkaskoversicherung. Es ist jedoch immer wichtig, einen genauen Blick in die Versicherungsbedingungen der Versicherung zu werfen, um zu sehen, was abgedeckt ist und was nicht. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie für die Kosten eines platten Reifens aufzukommen haben, wenden Sie sich für weitere Informationen am besten an die Leasinggesellschaft.

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Ob Sie für eine Reifenpanne bei einem Leasingwagen aufkommen müssen, hängt von den konkreten Vereinbarungen ab.

Grundsätzlich haften Arbeitnehmer für Schäden während des Pendelns. Der Arbeitgeber ist für die Miete verantwortlich und kann den Eigenanteil durch einen direkten Abzug vom Gehalt des Arbeitnehmers weitergeben. In der Praxis sind solche Vereinbarungen Teil der Vereinbarungen, die im Rahmen der Kfz-Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen werden.

Rechenbeispiel

Sie haben einen platten Reifen an Ihrem geschäftlichen Leasingwagen, der nicht mehr sicher repariert werden kann. Das Restprofil des Reifens beträgt 5,25 mm und der Neureifen kostet 150 €. Ein neuer Reifen hat 8 mm Profilstärke und ist bei 2,5 mm verschlissen. Der platte Reifen ist also zu 50 % abgenutzt. Ihnen werden jetzt 50 % x 150 € = 75 € in Rechnung gestellt.

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