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Marktteilnehmer haben einen großen Bedarf an einem nationalen Protokoll zum Umgang mit Patienten, die zur lebensrettenden Behandlung zu einer Gesundheitseinrichtung transportiert werden müssen. Dies betrifft die Gruppe ohne Beschwerden, mit Beschwerden und mit Kontaminationen. 

Aus diesem Grund hat die Niederländische Föderation für Nephrologie (NFN), der niederländische Verband der Krebspatientenorganisationen (NFK), Royal Dutch Transport (KNV) und der niederländische Nierenpatientenverband RIVM erstellt bis spätestens Donnerstag ein Protokoll, das soziale Distanzierung, Schutzausrüstung und „Merkmale“ des Fahrers und/oder Patienten (Beschwerden, Verdacht auf Ansteckung, Ansteckung, Kontakt mit einer infizierten Person usw.) enthält. Am besten gemeinsam mit den Transportanbietern (KNV), damit die Chance möglichst groß ist, dass das Protokoll auch für die Transporteure umsetzbar ist.

Keine Kapazität für bestellten Transport 

Mittlerweile ist die Meldung zur Tatsache geworden, dass ein Patient nicht zum und vom Dialysezentrum transportiert werden kann. Der betreffende Patient wurde positiv auf Covid getestet. KVN empfiehlt Patienten, sich an ihre Krankenkasse zu wenden, da diese für die Organisation und Bezahlung des Transports verantwortlich ist und in dieser besonderen Situation den regionalen Rettungsdienst hinzuziehen kann. 

Das RAV hat mitgeteilt, dass keine Kapazitäten für den angeordneten Transport dieser Patientengruppe vorhanden sind. Die Mitglieder des KNV stellen den Transport auch bei Verdacht auf Covid oder Ansteckung gerne weiterhin zur Verfügung, unter der Voraussetzung, dass dieser für Patient und Fahrer sicher ist.

Maßnahmen dringend erforderlich

Die Antragsteller erhielten kürzlich das Signal, dass der Patiententransport von Patienten unter anderem für Dialyse- und onkologische Behandlungen aufgrund der Corona-Krise gefährdet sei. Mit einem Brief fordern sie Frau BE Westgren und die GD Heilpflege des Ministeriums für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport sowie die Direktion für Krankenversicherung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass diese Patientengruppen weiterhin transportiert werden können, um sich einer medizinischen Behandlung zu unterziehen Behandlung, um den Tod zu verhindern.

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bereits ergriffene Maßnahmen

Die Krankenkassen haben die Transportunternehmen nun darüber informiert, dass Patienten immer alleine, am besten im Bus, transportiert werden sollten, damit der Abstand von anderthalb Metern möglichst eingehalten werden kann.
KNV wird für den Transport möglichst viele Busse einsetzen, damit der Abstand zwischen Fahrer und Patient möglichst groß ist. KNV hat auch die Möglichkeiten untersucht, Busse mit einer Trennwand zwischen Fahrer und Patient auszustatten. Krankenkassen und KNV treffen Vereinbarungen über die anfallenden Kosten.

Es ist ein Protokoll erforderlich

Um den Transport ordnungsgemäß zu gewährleisten, möchten alle Beteiligten, dass der Transport für den Patienten (und das Begleitpersonal) und den Fahrer sicher ist. Aufgrund der Art des Transports bestehen derzeit Unklarheiten über die richtige Vorgehensweise. 

Taxifahrer sind mit Schutzausrüstung nicht vertraut und stehen nicht auf der Liste, um diese zu besorgen. Die Wahrung der sozialen Distanz ist nicht möglich, da den Patienten regelmäßig beim Ein- und Aussteigen von Fahrern geholfen wird oder Fahrer den Rollstuhl sichern müssen. Und das alles auch bei Patienten mit leichten Beschwerden (Schnupfen, Husten, Fieber), ohne Schutz. Es ist ein Protokoll erforderlich, um sowohl Patienten als auch Fahrer vor dem Risiko einer Ansteckung mit dem Virus zu schützen.

„Um die Gesundheit und Sicherheit sowohl der Patienten als auch der sie transportierenden Personen in dieser Krise zu gewährleisten, sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Krankenkassen und Transportunternehmen haben vereinbart, dass Patienten aufgrund der Corona-Krise immer alleine transportiert werden. Und der Transport erfolgt vorzugsweise im Bus, damit die Regel zur Einhaltung des Abstands von anderthalb Metern möglichst eingehalten werden kann“, sagt Petra van Holst, Generaldirektorin der ZN.

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