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Die griechische Regierung hat neue Corona-Maßnahmen angekündigt. Ab dem 17. August 2020 müssen alle Reisenden, mit Ausnahme von Kindern bis 10 Jahren, unter anderem aus den Niederlanden, die auf dem Luft- oder Landweg nach Griechenland einreisen, einen negativen Covid-19-PCR-Test vorlegen. Der Test darf nicht mehr als 72 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden sein. 

Das Dokument mit dem negativen Testergebnis muss in englischer Sprache verfasst sein und den Namen sowie die Pass- oder Personalausweisnummer des Passagiers tragen. Niederländische Staatsangehörige, die aus Deutschland fliegen, müssen keinen PCR-Test vorlegen. Auch hier gilt selbstverständlich die Pflicht zum Ausfüllen eines PLF-Formulars. Niederländer, die mit dem Boot aus Italien anreisen, müssen KEINEN PCR-Test einreichen, füllen Sie also nur das PLF aus. 

In ganz Griechenland ist ab dem 29. Juli das Tragen einer Gesichtsmaske in öffentlichen Verkehrsmitteln, in allen Geschäften, Banken, Taxis, Aufzügen und allen anderen öffentlichen und öffentlichen Räumen Pflicht. Wer keinen Mundschutz trägt, riskiert ein Bußgeld von 150 Euro. Befolgen Sie immer die örtlichen Corona-Regeln. Beispielsweise ist es obligatorisch, rechtzeitig vor Ihrer Abreise, spätestens jedoch 24 Stunden vor Ihrer Ankunft in Griechenland, ein Passagier-Lokalisierungsformular (PLF) auszufüllen. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Verkehrssicherheit“ und „Coronavirus'.

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