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Aufgrund der Auswirkungen des Koronavirus haben viele Kunden mit einem revolvierenden Geschäftskredit bis zu sechs Monate Zinsen und Rückzahlung von ihrer Bank erhalten. Ab dem 1. Oktober werden die regelmäßigen Zins- und Kapitalzahlungen wieder eingezogen, was für viele Taxiunternehmen und Busunternehmen eine schwierige Aufgabe ist. Mitte September erhielten Kunden, die eine Stundung erhalten hatten, ein Schreiben über das Ende der Stundung und den Neustart der Zins- und Kapitalzahlungen.

Geschäftsinteresse wieder auf der Tagesordnung

Ab dem 1. Oktober 2020 wird für die nicht bezahlten Rückzahlungen der letzten sechs Monate derselbe Zinssatz gezahlt wie für das betreffende Geschäftsdarlehen. Bis heute werden die Grenzwertkürzungen, die in den oben genannten sechs Monaten stattfinden würden, aber aufgrund des Systems nicht stattgefunden haben, weiterhin stattfinden. Unternehmer müssen nun wieder über ausreichende Mittel auf dem Bankkonto verfügen, um die zurückgestellten Beträge bezahlen zu können. Wenn dies nicht funktioniert, können Banken zu diesem Zeitpunkt zusätzliche Zinsen oder Kosten berechnen. Es kann dann zu einem Überstand kommen.

Steuern und Stundung

Wenn Ihr Unternehmen aufgrund der Koronakrise Zahlungsprobleme hat, können Sie eine besondere Zahlungsaufschiebung für 1 Monate bis zum 2020. Oktober 3 beantragen oder einen früheren Antrag bei den Steuerbehörden verlängern. Wenn Ihre spezielle Verschiebung abläuft, müssen Sie Ihre Steuer bei der nächsten Rückgabe pünktlich bezahlen. Ab dem 1. Januar 2021 beginnt die Zahlung der ausstehenden Steuerbeträge, für die Ihnen ein Zahlungsaufschub gewährt wurde. Dafür haben Sie genügend Zeit: 2 Jahre.

Zahlungsverpflichtungen, die nach Ablauf des Sonderaufschubs entstehen, sind wie gewohnt zu begleichen. Angenommen, Sie haben eine Verlängerung bis zum 1. Januar 2021. In diesem Fall müssen Sie für diese Zeiträume rechtzeitig das 4. Quartal 2020, den Monat Dezember 2020 oder den 13. Vier-Wochen-Zeitraum 2020 deklarieren und Steuern zahlen. Und dann für die folgenden Zeiträume.

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