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Ab Juli müssen Verbraucher einen Corona-Schnelltest bezahlen, wenn sie sich damit zum Beispiel Zutritt zur Gastronomie oder zu einer Kultureinrichtung verschaffen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf zu Zugangstests hervor, den das Kabinett am Freitag verabschiedet hat.

In der kommenden Zeit wird an der Infrastruktur gearbeitet, um Zugangstests in den gesamten Niederlanden zu ermöglichen. Bis Juli trägt der Staat die Kosten. Anschließend wird vom Bürger ein Beitrag verlangt.

Das Ministerium geht davon aus, dass dieser Beitrag 7,50 Euro pro Schnelltest betragen wird, in Stein gemeißelt ist das aber nicht. Die durchschnittlichen Kosten für einen Schnelltest liegen bei 30 Euro, ab Juli beteiligt sich das Ministerium mit 22,50 Euro pro Schnelltest, rechnet ein Sprecher des Ressorts vor.

Erste Lockerungen

In diesem Monat wird anhand von Pilotprojekten untersucht, wie Zugangstests in der Praxis funktionieren. Für Pilotprojekte, den Aufbau der Testinfrastruktur und die Durchführung der Tests sind in den kommenden Monaten insgesamt 1,1 Milliarden Euro reserviert.

Das Kabinett hofft, die ersten Lockerungen – einschließlich der Öffnung der Terrassen und der Abschaffung der Ausgangssperre – ab dem 28. April umsetzen zu können, sagt jedoch, dass dies nicht sicher sei. Die Zahl der Krankenhauseinweisungen muss zunächst sinken, bevor es zu einer Lockerung kommt.

Sollten ab Mai weitere Lockerungen zugelassen werden, ist der Besuch von Orten wie Theatern und Sportwettkämpfen mit einem negativen Testnachweis wieder möglich. Dies ist der zweite Schritt des Öffnungsplans, den Premierminister Mark Rutte und Corona-Minister Hugo de Jonge am Dienstag vorgestellt haben. Der dritte Schritt wären Restaurants.

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