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Der UWV-Leistungsträger gibt rund 9500 Unternehmern eine letzte Chance, die endgültige Berechnung der ersten Lohnbeihilfezeit zu beantragen. Es sollte ihnen durch die Corona-Krise helfen. Sie hätten dies spätestens am letzten Wochenende tun sollen, aber es wurde beschlossen, ihnen eine "formelle letzte Erinnerung" zu senden. Sie haben bis zum 9. Januar nächsten Jahres Zeit, um Maßnahmen zu ergreifen.

Es ist ein wichtiger Akt. Kommen die betroffenen Unternehmer dem Aufruf nicht nach, setzt die UWV den Zuschuss für den betreffenden Zeitraum auf null, sodass die Unternehmen ihre Vorschüsse zurückzahlen müssen. Es geht auch um viel Geld. Die Unternehmer, die ihren Antrag noch stellen müssen, erhielten bisher 320 Millionen Euro Vorschuss.

Dass diese Unternehmen keinen Antrag „auf dem normalen Weg“ gestellt haben, findet der UWV schade. Im Zeitraum von März bis Mai letzten Jahres erhielten insgesamt 139.500 Arbeitgeber durch die sogenannte Notfallmaßnahme Überbrückungsbeschäftigung (NOW) Lohnkostenhilfen in Höhe von insgesamt mehr als 7,9 Milliarden Euro Vorschuss. Davon haben 130.000 Unternehmer bereits den erforderlichen Antrag auf die Schlussabrechnung gestellt, wobei 12.000 dieser Unternehmen in den kommenden Tagen noch die erforderliche Fremd- oder Wirtschaftsprüfererklärung abgeben müssen.

Umsatzeinbußen

Die Hilfe wurde zu Beginn der Corona-Krise gewährt. Bei diesem Geld handelte es sich um einen Vorschuss auf Basis der Löhne im Januar 2020 und des geschätzten Umsatzausfalls. Die abschließende Berechnung ist notwendig, um festzustellen, was den Unternehmen tatsächlich zusteht. Dies kann zu einer Nachzahlung oder einer Rückbuchung führen.

Am vergangenen Wochenende gingen in letzter Minute viele neue Anfragen zur Berechnung ein. Die UWV musste auch Hunderte von Telefonanrufen von Unternehmern beantworten, die noch Fragen hatten. Der Leistungsträger berücksichtigt, dass ein kleiner Teil der Arbeitgeber ohnehin keinen Antrag stellen wollte. Dies liegt daran, dass sie damit rechneten, dass sie JETZT keinen Anspruch haben würden und daher den gesamten Vorschuss zurückzahlen mussten. Aber auch individuelle Umstände könnten eine Rolle gespielt haben, wenn Unternehmen die Frist nicht einhalten, so ein Sprecher.

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