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Von starker Unterstützung im Repräsentantenhaus bis hin zu unerwarteter Ablehnung im Senat reagieren Interessengruppen und Experten.

Nicht ganz unerwartet hat der Senat den vieldiskutierten Gesetzentwurf „Arbeiten, wo man will“ abgeschafft, der Arbeitnehmern mehr Flexibilität bei der Wahl ihres Arbeitsortes bieten sollte. Obwohl der Vorschlag vom Repräsentantenhaus mit einer überwältigenden Mehrheit von 125 Stimmen angenommen wurde, wurde er vom Senat nicht befürwortet.

In einer früheren Debatte schienen die meisten Fraktionen den Vorschlag zu unterstützen, es wurden jedoch Vorbehalte hinsichtlich der Notwendigkeit eines solchen Gesetzes geäußert. Im Mittelpunkt der Diskussionen stand vor allem der damit verbundene erhöhte Verwaltungsaufwand für die Arbeitgeber, ein Punkt, der insbesondere vom Arbeitgeberverband VNO-NCW angesprochen wurde. Ihren Angaben zufolge haben viele Unternehmen bereits freiwillige Vereinbarungen zum Arbeiten im Homeoffice getroffen, was den Gesetzgebungsbedarf in diesem Bereich verringern würde.

Die politische Dynamik im Senat gestaltete sich deutlich anders als im Repräsentantenhaus. Parteien wie BBB, VVD, JA21 und SGP, die im Repräsentantenhaus für den Gesetzentwurf gestimmt hatten, haben sich nun dagegen gewandt. BBB-Senatsmitglied Robert van Gasteren und VVD-Senator Cees van de Sanden sprachen sich beide gegen die „unnötige“ Regulierungslast aus und erklärten, dass der Markt diese Probleme durch Tarifverträge besser regeln könne.

Eine Umfrage von Kantar Public ergab, dass fast die Hälfte der Arbeitnehmer dienstags und donnerstags mit dem Verkehr zu kämpfen haben, während vier von zehn Arbeitnehmern nicht an einen physischen Arbeitsplatz gebunden sind. Das löste gemischte Reaktionen aus. Laut Maarten Neeskens, Accelerator Mobility Transition, würde die Arbeit von zu Hause aus nicht nur Staus reduzieren, sondern sei auch kostengünstiger als andere Lösungen wie das Verlegen von zusätzlichem Asphalt.

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Der Widerstand kam vor allem von Interessengruppen. Die Stiftung berufstätige Eltern äußerte sich enttäuscht über die Entscheidung. Direktorin Marjet Winsemius erklärte, dass das Gesetz die Macht der Arbeitgeber schwächen würde, eine Position, die auch von der Gewerkschaft FNV unterstützt wurde. Die stellvertretende Vorsitzende der FNV, Kitty Jong, bezeichnete das Ergebnis sogar als „zynische Wahlpolitik“.

Es ist klar, dass der Senat die möglicherweise weitreichenden Folgen des geplanten Homeoffice-Gesetzes nicht einfach ignorieren wollte. Trotz der unterschiedlichen und teils hitzigen Meinungen bleibt die Arbeit im Homeoffice ein Thema, das Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung und der damit verbundenen Fürsorgepflichten gemeinsam angehen müssen.

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Die Komplexität der Homeoffice-Diskussion wurde offengelegt: von Stauproblemen bis hin zur Rolle von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Die Ablehnung des Gesetzentwurfs im Senat markiert einen markanten Wandel in der politischen und gesellschaftlichen Debatte rund um das Arbeiten im Homeoffice. Während der Gesetzentwurf, eine Initiative von GroenLinks und D66, zunächst breite Unterstützung zu finden schien, wurde die politische Arena des Senats schließlich zum Schlachtfeld grundlegender Meinungsverschiedenheiten.

Stauproblem

Diese Entscheidung hat auch Auswirkungen auf das niederländische Stauproblem, das laut ANWB in diesem Jahr schlimmer ist als in Zeiten vor Corona. Besonders stark überlastete Strecken sind die A12 zwischen der deutschen Grenze und Arnheim sowie die A27 von Utrecht nach Breda. Maarten Neeskens, der sich für die Mobilitätswende engagiert, wies auf die Bedeutung der Arbeit von zu Hause aus als nachhaltige Alternative zum traditionellen Pendeln hin. Die Corona-Krise habe zuvor als „Testfeld“ gedient und gezeigt, dass die Arbeit von zu Hause aus durchaus dazu beitragen könne, den Verkehrsdruck zu reduzieren.

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Mittlerweile treffen viele Unternehmen eigene Vereinbarungen, um den Verkehrsdruck zu reduzieren, etwa durch den Verzicht auf physische Meetings vor 10.00 Uhr oder durch die Festlegung von Zeitplänen, in denen sich ganze Teams nur an bestimmten Tagen treffen. Dies wirft die Frage auf, ob eine formelle Gesetzgebung tatsächlich notwendig ist oder ob der Markt in der Lage ist, sich selbst ohne staatliche Eingriffe zu regulieren.

Fürsorgepflicht

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bleibt auch im Homeoffice in vollem Umfang bestehen. Der Arbeitgeber muss für gute und sichere Arbeitsbedingungen sorgen, eine Verantwortung, die bereits in der geltenden Gesetzgebung verankert ist. Mitarbeiter werden ermutigt, proaktiv mit ihren Arbeitgebern zu besprechen, ob sie Anpassungen an ihrem Arbeitsplatz oder ihren Arbeitsbedingungen wünschen.

All dies führt zu einer komplexen Diskussion mit zahlreichen Beteiligten. Von der Regierung und den politischen Parteien bis hin zu Arbeitgebern und Interessengruppen; Sie alle haben ihre eigene Vorstellung von der besten Balance zwischen Flexibilität und Regulierung. Obwohl der Gesetzentwurf nicht verabschiedet wurde, ist das Thema Homeoffice zweifellos nicht von der politischen und gesellschaftlichen Agenda verschwunden. 

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