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STARTERPAKET

Diese Planungsänderung gibt Unternehmern mehr Zeit, sich auf diese neuen Verpflichtungen vorzubereiten.

Unternehmer im Taxigewerbe können aufatmen, nachdem bekannt wurde, dass sich der bereits angekündigte Starttermin für die Meldepflicht für CO2-Emissionen verschoben hat. Im Gegensatz zu dem zuvor vom Königlich Niederländischen Transport (KNV) den Mitgliedern mitgeteilten Datum vom 1. Januar 2024 wurde zuvor beschlossen, dass diese Verpflichtung erst am 1. Juli 2024 in Kraft tritt. Diese Anpassung ist für Organisationen mit 100 oder mehr Personen relevant Arbeitnehmer, wobei sie verpflichtet sind, sowohl über den Geschäftsverkehr als auch über den Berufsverkehr ihrer Arbeitnehmer zu berichten. 

Dies fällt unter die Meldepflicht für beruflich bedingte persönliche Mobilität (WPM). Organisationen müssen Daten für das Jahr 30 bis spätestens 2025. Juni 2024 einreichen. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass alle Organisationen, auch solche mit weniger als 100 Mitarbeitern, bereits jetzt freiwillig Daten übermitteln dürfen. Diese freiwillig bereitgestellten Daten werden nicht an den Umweltdienst weitergegeben, sondern können für Forschungszwecke genutzt werden, sofern im Online-Formular eine entsprechende Einwilligung erteilt wurde. Mit Ihrer Einwilligung werden diese Daten anonymisiert.

Taxiunternehmen, insbesondere solche mit einer Flotte von mehr als 100 Mitarbeitern, müssen detaillierte Daten über die Nutzung ihrer Fahrzeuge erheben. Dazu gehören die gefahrenen Kilometer sowie der Fahrzeugtyp und der Kraftstoff. Die Erweiterung gibt ihnen zusätzliche Zeit, Systeme für eine genaue Datenerfassung zu implementieren.

Obwohl die Verpflichtung auch für größere Unternehmen gilt, besteht auch die Möglichkeit einer freiwilligen Teilnahme. Daten von freiwilligen Teilnehmern werden für Forschungszwecke verwendet, die zur Gestaltung künftiger Richtlinien und Praktiken in diesem Sektor beitragen können.

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(Text geht unter dem Foto weiter)
Cartoon: Pitane Blue – Meldepflicht zur arbeitsbedingten persönlichen Mobilität (WPM).

Haben Sie das Handbuch gelesen und liegen die notwendigen Informationen bereit? Dann dauert das Ausfüllen des Online-Formulars weniger als eine Stunde.

Die Entscheidung zur Verschiebung auf den 1. Juli 2024 wurde vom Ministerrat im November 2023 getroffen, nachdem festgestellt wurde, dass mehr Vorbereitungszeit erforderlich sei. Für Unternehmen ist es wichtig zu wissen, welche Daten ab diesem Datum benötigt werden. Der Führer 'Datenerhebung zur beruflichen persönlichen Mobilität' bietet Organisationen praktische Tipps für die Erhebung der notwendigen Daten. Für Unternehmen ist dies ein entscheidendes Instrument, um sich angemessen auf die neuen Berichtspflichten vorzubereiten.

Für die Überwachung der Meldepflicht ist ein Umweltdienst zuständig. Der Umweltdienst ist ein staatlicher Dienst, bei dem Experten mit Kommunen und Provinzen zusammenarbeiten. Sie helfen bei Natur- und Umweltgesetzen und -vorschriften. Sie erteilen unter anderem auch Genehmigungen. Mit Inkrafttreten der Meldepflicht prüft ein Umweltdienst, ob Ihre Organisation den Bericht versendet. Daten, die Sie freiwillig übermitteln, kann der Umweltdienst nicht einsehen.

Als Arbeitgeber tragen Sie maßgeblich dazu bei, die berufliche persönliche Mobilität nachhaltiger zu gestalten. Beispielsweise indem Sie Ihren Mitarbeitern ermöglichen, wenn möglich von zu Hause aus zu arbeiten. Oder indem man sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder dem Elektroauto zur Arbeit kommen lässt. In Ihrem Bericht erfahren Sie, wer Sie individuell beraten kann, um die Nachhaltigkeit weiter zu verbessern.

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