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Im Kern geht es um die Problematik des Studienreiseprodukts und die Bußgelder, die gegen Studierende verhängt werden, die ihr Reiseprodukt nach Ablauf des Anspruchs nicht rechtzeitig kündigen.

Minister Robbert Dijkgraaf für Bildung, Kultur und Wissenschaft antwortete kürzlich auf schriftliche Fragen des Abgeordneten Stultiens (GroenLinks-PvdA) zur Frage hoher Geldstrafen für die rechtswidrige Nutzung des Studentenreiseprodukts. Die Diskussion wurde erneut entfacht, nachdem das Bezirksgericht Den Haag entschieden hatte, dass die Education Executive Agency (DUO) nicht angemessen handelt, um zu verhindern, dass ehemalige Studenten hohe Schulden anhäufen, indem sie ihre Reiserechte nicht rechtzeitig kündigt.

Dem Gericht zufolge ergreift DUO keine ausreichenden Maßnahmen, um solche Situationen zu verhindern, was zu unnötig hohen Geldstrafen für ehemalige Studierende führt. DUO hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt, woraufhin Dijkgraaf erklärt, dass er nicht auf die konkreten Einzelheiten des Falls eingehen kann, da dieser noch vor Gericht anhängig ist. „Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich nicht über zu Unrecht eingezogene Bußgelder sprechen, da dieses Verfahren noch läuft und der Richter über die Berufung entscheiden muss.“

Der Minister erläuterte, dass sich der Prozess der Registrierung und Verwaltung durch Bildungseinrichtungen manchmal verzögert, was dazu führen kann, dass ein Student auch nach Beendigung seines Studiums weiterhin ein Reiserecht hat. DUO prüft die Anmeldungen erst 70 Tage nach Beginn des neuen Studienjahres, sodass Studierende das Reiseprodukt bis dahin unwissentlich weiter nutzen können, mit allen damit verbundenen finanziellen Konsequenzen.

Robbert Dijkgraaf erwähnt, dass zwischen 2013 und 2023 Bußgelder verhängt wurden, die zwischen 54,6 Millionen Euro für den Ausstieg und insgesamt 6,2 Millionen Euro in diesen Jahren lagen.

(Text geht unter dem Foto weiter)

Zu künftigen Anpassungen des Produktsystems für Studentenreisen mit der Einführung des ÖPNV-Passes sagte Dijkgraaf: „Ich stehe in regelmäßigem Kontakt mit dem OV-Zahlungsinnovationsprogramm, um einen möglichst reibungslosen Übergang zu den neuen Zahlungsmethoden zu ermöglichen. Sobald die Technologie verfügbar ist.“ bereit und ausreichend erprobt ist, werden wir mit der schrittweisen Migration beginnen.“

Auf die Frage nach der Möglichkeit, das Studentenreiseprodukt automatisch zu stoppen, antwortete Dijkgraaf: „In den letzten Jahren habe ich gemeinsam mit den öffentlichen Verkehrsunternehmen verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Zahl der Bußgelder im öffentlichen Nahverkehr zu reduzieren.“ Eine wichtige Maßnahme ist die Nutzung der sogenannten Blacklist: Nach Ablauf des Fahrrechts informiert DUO die Verkehrsunternehmen nach 30 Tagen, sodass die entsprechende ÖPNV-Chipkartennummer sofort auf die Blacklist gesetzt wird. Wenn ein Student eincheckt und das OV-Chipkartengerät erkennt, dass eine Karte auf der Sperrliste steht, wird das Studentenreiseprodukt je nach Modalität und Ausstattung sofort gesperrt. Dann ist eine Reise nicht mehr möglich.“

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Der Minister wies darauf hin, dass die Umstellung auf das ÖPNV-Abonnement, Teil des neuen OVpay-Systems, es Studierenden künftig einfacher machen wird, ihr Reiseprodukt selbst zu verwalten und zu stornieren. Die schrittweise Einführung dieses neuen Systems ist ab 2025 geplant. Es verspricht eine Verbesserung der Art und Weise, wie Studierende ihre Reiseprodukte prüfen und kündigen können, wodurch das Risiko unfairer Bußgelder verringert werden soll.

Abschließend betonte Dijkgraaf, dass trotz technologischer Verbesserungen die Verantwortung bei den Studierenden selbst liege, ihre Reiseprodukte rechtzeitig einzustellen, wenn sie nicht mehr in einem Kurs eingeschrieben seien. DUO informiert die Studierenden weiterhin über verschiedene Kommunikationskanäle über ihre Verantwortlichkeiten.

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