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Zur Überwachung der Versorgung hat der Staatssekretär für Finanzen, Menno Snel, nun Kontakt zu relevanten Parteien aufgenommen, darunter dem Ministerium für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport, dem Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft, Rijkswaterstaat und dem städtischen Netzwerk für Mobilität und Infrastruktur (GNMI).

Darüber hinaus wurde Kontakt mit Royal Dutch Transport (KNV) aufgenommen. Aus diesen Gesprächen ging hervor, dass es für den Taxitransport mit regulären Straßentaxis und Personenwagen ausreichend sehr wirtschaftliche und emissionsfreie Alternativen zu geben scheint. Immerhin ist die Reichweite von Elektroautos gut und nimmt zu.

Begrenzte Verfügbarkeit von Taxis mit Rollstuhlplätzen.

Für bestimmte Taxis mit Rollstuhlplätzen sind die ersten Erkenntnisse, dass das Angebot an hocheffizienten oder emissionsfreien Fahrzeugen begrenzt, aber verfügbar ist. So können beispielsweise der elektrische Volkswagen E-Crafter, der Nissan Evalia E-NV200 und der Mercedes eVito für den Transport von Personen im Rollstuhl geeignet gemacht werden.

Die Anschaffungskosten dieser Fahrzeuge sind höher, gleichzeitig können die Verbrauchskosten aufgrund geringerer Wartungskosten und weil das elektrische Laden in den meisten Fällen billiger ist als das Fahren mit Benzin oder Diesel, niedriger sein. Diese vollelektrischen Alternativen für den Rollstuhltransport haben eine Reichweite von ca. 150 km pro Batterieladung.

Für viele Taxifahrer ist es auch wichtig, dass das Gesamtgewicht des Fahrzeugs 3500 kg nicht überschreitet, da sonst für den Fahrer ein anderer Führerschein erforderlich ist. Ein regulärer B-Führerschein reicht dann nicht mehr aus. Das Gewicht der Batterie kann dazu führen, dass die Anzahl der Rollstuhlplätze in einem Elektrofahrzeug geringer ist, beispielsweise zwei statt drei, und unter 3.500 kg bleibt. Für die Behandlung des Steuerplans 2020 wird das Kabinett detaillierter auf das Angebot sehr wirtschaftlicher und emissionsfreier Fahrzeuge für den Zielgruppentransport zurückkommen.

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BPM fällig bei erstmaliger Registrierung eines neuen Fahrzeugs.

Die Abschaffung der BPM-Rückerstattung für Taxis und öffentliche Verkehrsmittel bis 2020 bedeutet, dass BPM beim Kauf und der ersten Registrierung eines neuen Fahrzeugs fällig ist. Die Maßnahme betrifft nicht die bestehende Flotte, sondern nur den Kauf und die Registrierung eines neuen Fahrzeugs. Diese Maßnahme verpflichtet auch Taxifahrer nicht, Fahrzeuge zu ersetzen. Es liegt an den einzelnen Taxibetreibern, zu einem natürlichen Zeitpunkt des Austauschs anhand ihres spezifischen Geschäftsmodells zu bestimmen, welches Fahrzeug ab 2020 am besten zu kaufen ist.

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Pitaneblau