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Aufgrund der restriktiven Maßnahmen der Regierung in Bezug auf COVID-19 sind die Möglichkeiten zur Erneuerung eines Führerscheins erheblich eingeschränkt. Insbesondere aufgrund der praktisch vollständigen Einstellung der Untersuchungen durch Ärzte und Fachärzte sind einige Menschen mit einem abgelaufenen Führerschein konfrontiert. 

Minister Cora van Nieuwenhuizen verlässt den Zweiten Zimmer weten dass dieses Problem mit dem niederländischen Verband der Versicherer besprochen wurde. Hiermit informiert sie das Haus über die vorübergehenden Maßnahmen, die ergriffen wurden, um zu verhindern, dass Menschen in Not geraten. Diese vorübergehende Lösung wurde in Absprache mit dem Minister für Justiz und Sicherheit entwickelt.

Es besteht eine Kronzeugenregelung für alle Führerscheininhaber, deren Führerschein im Zeitraum vom 16. März bis 1. Juni 2020 abgelaufen oder abgelaufen ist. Dies bedeutet, dass diese Gruppe von Führerscheininhabern in den Niederlanden bis zum 1. Juni 2020 mit einem abgelaufenen Führerschein weiterfahren kann gilt auch für EU-Bürger mit Wohnsitz in den Niederlanden, deren Führerschein aus einem anderen Mitgliedstaat abgelaufen ist. Ein abgelaufener Führerschein kann nicht als Kennung verwendet werden, mit Ausnahme von Situationen, in denen Vorsicht geboten ist.

Personen mit einem abgelaufenen Führerschein, dessen Gültigkeit weniger als fünf Jahre beträgt, sind aufgrund der Risiken für die Verkehrssicherheit von dieser Nachsicht ausgeschlossen. Dies betrifft Personen, die sich aufgrund einer Erkrankung jedes Jahr oder alle drei Jahre einer ärztlichen Untersuchung unterziehen müssen. Die Verlängerung gilt auch nicht für Führerscheine, für die administrative oder strafrechtliche Maßnahmen ergriffen wurden, wie z. B. eine Rückforderung oder Aussetzung der Gültigkeit.

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Versicherer unterstützen Kronzeugenmaßnahmen

Die Mitglieder des niederländischen Versicherungsverbandes unterstützen die vom Ministerium für Infrastruktur und Umwelt geforderte Kronzeugenregelung. Dies bedeutet, dass Personen mit einem abgelaufenen Führerschein während des Zeitraums, in dem die Kronzeugenregelung in Kraft ist, und innerhalb der festgelegten Bedingungen der Kronzeugenregelung versichert bleiben, insbesondere, dass der Ablauf des Führerscheins eine direkte Folge der Koronakrise sein muss und daher nicht unbedingt vor dem Regierungshandeln am 16. März 2020.

„Meine Bemühungen zielen darauf ab, zu verhindern, dass Menschen in dieser Situation unter Druck geraten, und sicherzustellen, dass jeder eine angemessene Zeit hat, um die erforderlichen Folgemaßnahmen zu ergreifen. Wenn sich diese Form der Höflichkeit nach einer zusätzlichen Verlängerung um mehrere Monate als notwendig erweisen kann, wird die Notwendigkeit einer formellen Einbettung in Gesetze und Vorschriften in Betracht gezogen. Die Vorbereitungen dafür haben bereits begonnen. “, Sagte die Ministerin in ihrem Brief an das Repräsentantenhaus.

Eine Erweiterung kann später erforderlich sein. Das ist noch nicht vorhersehbar. Dies hängt von den Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ansatz zu COVID-19 in Kombination mit den Möglichkeiten ab, (erneut) Dienstleistungen wie medizinische Untersuchungen zu erbringen.

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