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Jetzt, da unser Land mit dem Coronavirus zu tun hat, wurde der Prozess der NS-Reisehilfe teilweise angepasst. Passagiere können weiterhin NS Travel Assistance für die Reise anfordern, aber ein physischer Kontakt zwischen dem Assistenten und dem Reisenden oder seiner Hilfe wird vermieden. Diese Maßnahme gilt für alle Stationen, an denen NS Travel Assistance bereitgestellt wird. 

Fahrgäste mit einer motorischen Behinderung, die eine vom Hilfsdienstleister bereitgestellte Hilfe in Anspruch nehmen, z. B. vom Treffpunkt zum abfahrenden Zug, während des Transfers oder nach der Ankunft am Ausgang. Beim Ein- und Aussteigen bereitet der Assistenzanbieter das Reisehilfegerät (Brücke oder Verpflegung) vor. Der Assistent berührt weder den Reisenden noch die Hilfe

Sehbehinderte Fahrgäste werden vom Hilfsdienstleister nur durch mündliche Anweisungen vom Treffpunkt zum abfahrenden Zug oder bei der Ankunft bis zur Ausfahrt geführt.

Reisende mit anderen Behinderungen werden wie gewohnt vom Treffpunkt vom Treffpunkt zum abfahrenden Zug, während des Transfers oder nach der Ankunft am Ausgang geführt. Der Assistent berührt den Reisenden nicht.

NS fragt Reisende, die eine verwenden möchten Reiseassistent jemanden zur Verfügung zu stellen, der den Reisenden begleiten kann, solange diese Maßnahmen in Kraft sind. Wenn dies nicht möglich ist, bittet NS dringend, nicht mit NS Travel Assistance zu reisen. 

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