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Die Auswirkungen des Coronavirus auf den Taxisektor sind stark. Der Taxisektor wird als wesentlich angesehen, daher wurden die Aktivitäten nicht eingestellt. Taxiunternehmen und Vermieter von Fahrzeugen mit Fahrer (VVB) können daher die Unannehmlichkeitsprämie nicht geltend machen. Trotzdem ging der Umsatz der Taxiunternehmen enorm zurück, da unter anderem der Tourismus- und Freizeitsektor sowie der Flughafenverkehr zum Erliegen kamen.

Darlehen für den Taxisektor

De Unterstützungsmaßnahmen waren ein Eingriff in die Fixkosten, die der Sektor zu einem Zeitpunkt zu tragen hatte, als der Umsatz drastisch zurückging. Die Fahrzeuge sind die wichtigsten Fixkosten für den Taxi- und den Mietfahrzeugsektor. Daher basierten die Beihilfemaßnahmen auf dem Kaufpreis der Fahrzeuge.

Der maximale Kreditbetrag des nachrangigen Darlehens wurde anhand der Anzahl der Fahrzeuge des Antragstellers ermittelt. Nur die folgenden Fahrzeuge waren berechtigt, die ab dem 1. Januar 2020 eine Genehmigung für gelegentliche Dienste für individuell bezahlte Transporte und vor dem 1. Januar 2020 eine Genehmigung für Taxidienste oder eine Lizenz für Dienste für die Vermietung eines Fahrzeugs mit Fahrer hatten. Die Genehmigung musste von einer Gemeinde in der flämischen Region erteilt werden.

Der maximale Kreditbetrag beträgt EUR 2000 pro Fahrzeug, das für die Beihilfemaßnahme in Frage kommt. Auf der Grundlage dieses maximalen Kreditbetrags kann das Unternehmen entscheiden, für welchen Betrag es ein nachrangiges Darlehen aufnehmen möchte. Im Insolvenzfall folgt der nachrangige Kreditnehmer in der Reihenfolge der Gläubiger den anderen Gläubigern.

zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen

Zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen für den Taxisektor sind erforderlich, da die Entschädigungsregel Insolvenzen von Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen nicht verhindert. Diese Insolvenzen werden angesichts der Rolle des Taxisektors innerhalb der flämischen Mobilitätspolitik erhebliche Auswirkungen haben Grundlegende Zugänglichkeit und insbesondere die Transportschicht Maßgeschneiderter Transport.

Aus diesem Grund wird den Taxiunternehmen eine Überbrückungsfinanzierung für einen Zeitraum von 5 Jahren mit Mitteln aus dem Notfallfonds zu einem jährlichen Zinssatz von 1,5% angeboten. Die Höhe der Höhe dieser Brückenfinanzierung hängt von der Anzahl der Fahrzeuge ab. Pro Fahrzeug werden 2000 Euro zur Verfügung gestellt. Die genauen Modalitäten für die Gewährung der Überbrückungsfinanzierung werden noch ausgearbeitet. Die flämische Regierung stellt dafür 12 Millionen Euro zur Verfügung.

Bundeshilfemaßnahmen

Taxiunternehmen und selbstständige Taxifahrer haben ebenfalls Anspruch auf eine oder mehrere der folgenden Möglichkeiten Bundeshilfemaßnahmen.

  • Überbrückungsrechte für Selbstständige mit einer vollständigen Schließung von mindestens 7 Tagen
  • Verschiebung oder Befreiung von der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für Selbständige
  • Verschiebung für Arbeitgeber von Zahlungen an die NSSO
  • Zahlungsplan für Arbeitgebersozialbeiträge
  • Vorübergehende Arbeitslosigkeit aufgrund höherer Gewalt (sofern es sich um Mitarbeiter handelt, die einen ganzen Tag arbeiten. Fahrer, die einige Fahrten pro Tag unternehmen, sind ausgeschlossen).
  • Zahlungsplan für die Zahlung verschiedener Steuern, eine Stundung für die Einreichung bestimmter Rückgaben und eine Stundung für die Zahlung bestimmter Schulden.

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Taxisektor Flandern