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Ministerin Cora van Nieuwenhuizen (Infrastruktur und Wasserwirtschaft) überreichte kürzlich symbolisch das erste Kennzeichen für (landwirtschaftliche) Baufahrzeuge in Bergschenhoek. Das Schild mit der Registrierungsnummer TBB-01-B wurde Aldert van der Spek, Direktor von Van der Spek Groen, Grond en Infra, überreicht. Das RDW meldet dies auf seiner Website.

Ab 1. Januar 2021 a Registrierungspflicht für (landwirtschaftliche) Baufahrzeuge. Dies bedeutet, dass land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Kraftfahrzeuge mit begrenzter Geschwindigkeit (MMBS), land- oder forstwirtschaftliche Anhänger und gezogene Wechselgeräte, die vor dem 1. Januar 2021 in den Niederlanden in Betrieb genommen werden, registriert werden müssen. Wird das Fahrzeug schneller als 25 km/h gefahren, muss es über ein Kennzeichen verfügen.

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle zugelassenen (landwirtschaftlichen) Baufahrzeuge ein Kennzeichen tragen. Fahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 2020 in Betrieb genommen werden, müssen vor der Erstzulassung in einer unserer Prüfstellen begutachtet werden.

TÜV-Pflicht und Höchstgeschwindigkeit
Auch Radschlepper, die schneller als 40 Kilometer pro Stunde fahren können, müssen überprüft werden. Die APK-Pflicht beginnt am 1. Mai 2021. Die Zulassungs- und Kennzeichenpflicht wird mit einer Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit für (landwirtschaftliche) Baufahrzeuge verbunden. Diese Höchstgeschwindigkeit wird nur dann von 25 auf 40 Kilometer pro Stunde erhöht, wenn die Baugeschwindigkeit des Fahrzeugs dies zulässt.

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