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Seit dem 1. Januar 2021 übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die GZSP-Versorgung. Aufgrund von Anpassungen in der medizinischen Versorgung für bestimmte Patienten – auch GZSP-Versorgung genannt – mussten einige Taxiunternehmen unerwartete Überraschungen erleben. Dies betrifft die Betreuung gefährdeter Patienten, die zu Hause leben. Ab dem 1. Januar werden diese Leistungen selbstverständlich aus der Grundversicherung erstattet Folgen hat für Taxiunternehmen, die bisher den Transport dieser Patienten durchgeführt haben. 

Ab dem 1. Januar 2021 ist die GZSP-Versorgung im Grundpaket des Krankenversicherungsgesetzes enthalten. Dies bedeutet, dass der Transport künftig auch im Rahmen einer Krankenversicherung, die der Patient bei einer Krankenkasse abgeschlossen hat, angemeldet werden muss. Die Krankenkasse kauft die Pflege von Ärzten ein. Aber nicht bei allen Praktizierenden. Manche Ärzte haben keinen Vertrag mit der Krankenkasse. Daher ist es wichtig, bei der Krankenkasse zu prüfen, ob der Arzt oder das Taxiunternehmen einen Vertrag hat. Denn nur wenn Ihr Arzt einen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse hat, erhalten Sie die volle Kostenerstattung für die Behandlung.

Durch diese neue Regelung trägt der Patient auch einen Teil der Kosten für die GZSP-Pflege selbst. Dies liegt daran, dass die GZSP-Pflege dann unter die fällt Selbstbehalt der Krankenversicherung fallen. Der Selbstbehalt ist der Teil der Gesundheitskosten, den Sie selbst tragen. Die meisten Patienten verbrauchen ihr eigenes Risiko bereits für andere medizinische Versorgung. Für sie erhöhen sich die gesamten Gesundheitskosten ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr. Der GZSP-Koordinierungsarzt ist Ihr Arzt für geistig Behinderte, Geriatrie oder Verhaltensforscher. Der Geschäftsführer ordnet die medizinische Versorgung einer bestimmten Gruppe gefährdeter Patienten, auch bekannt als GZSP-Pflege. Ab dem 1. Januar 2021 wird dem Patienten bei dieser Betreuung ein koordinierender Behandler zugewiesen.

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Erklärung Taxiunternehmen

Aufgrund der mangelhaften Kommunikation haben nicht alle Taxiunternehmen vor dem 1. Januar mit allen Krankenkassen Verträge für die von ihnen beförderten Patienten abgeschlossen, bei denen sie die Beförderung anmelden müssen. Früher wurde der Transport direkt deklariert, das ist aber nicht mehr möglich. Der Branchenverband KNV gibt an, dies schon früher zur Kenntnis genommen zu haben, doch trotz allem kommt die Änderung unerwartet für viele Taxiunternehmer, die nun bei der Spesenabrechnung stecken bleiben. Darüber hinaus geben die Krankenkassen an, bundesweite Verträge mit Transportunternehmen abgeschlossen zu haben, wodurch Taxiunternehmen ihre Stammpatienten nicht mehr selbst befördern dürften. 

Es ist sinnvoll, bei dieser Zielgruppe nur wenige oder gar keine Veränderungen zuzulassen. Nicht einmal im Taxiunternehmen, das diese Patienten transportiert. Sie haben oft einen Stammfahrer, der den Patienten seit Jahren kennt. Eine GZSP-Versorgung kann in Anspruch genommen werden, wenn Sie mehrere Probleme wie körperliche und/oder psychische Beschwerden oder spezielle Krankheiten wie Parkinson, Huntington, Korsakov oder Multiple Sklerose haben. Zur Zielgruppe gehören auch Menschen mit einer körperlichen Behinderung aufgrund eines Schlaganfalls, eines Unfalls oder eines Hirntumors oder Menschen über 18 Jahren, die eine geistige Behinderung haben.

Fährt der Patient zusammen mit anderen Personen mit einem Taxi oder Taxitransporter zur GZSP-Pflege, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen Betrag pro Kilometer. Wie hoch dieser Betrag ist, ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Es ist immer ratsam, Ihre Krankenkasse anzurufen, wenn Sie zur GZSP-Pflege reisen. Darüber hinaus müssen Sie für Ihren Transport zu GZSP care immer einen festen Betrag pro Jahr bezahlen. Im Jahr 2020 war das ein Betrag von 105 Euro für das ganze Jahr. Wenn Sie selbst zu dieser Pflege anreisen, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse keine Erstattung. Sie zahlen also keinen festen Betrag pro Jahr.

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