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Passen Sie in der Grenzregion auf, denn die Gestalter einer Fahrradstraße haben ein klares Ziel vor Augen.

Autos oder andere Kraftfahrzeuge dürfen Radfahrer auf einer Fahrradstraße nicht überholen, unabhängig davon, wie schnell sie fahren. Obwohl es sie schon seit vielen Jahren gibt, wissen viele Verkehrsteilnehmer nicht genau, was erlaubt ist und was nicht. Seien Sie jedoch vorsichtig, denn die Belgische Gesetzgebung unterscheidet sich von den Niederländern und das ist für die Bewohner der Grenzregion nicht immer einfach.

Oft erkennt man sie am roten Asphalt, meist weisen Schilder darauf hin, dass das Auto hier zu Gast ist. Wie eine Fahrradstraße gestaltet wird, kann die Kommune selbst entscheiden, gesetzliche Regelungen gibt es dafür nicht. Grundsätzlich gelten auch in der Fahrradstraße die normalen Vorfahrts- und Verkehrsregeln. Bei einer gleichwertigen Kreuzung in der Fahrradstraße haben alle Fahrer von rechts Vorrang.

Teilweise dürfen dort Autos und Motorräder fahren, aber mehr sind Gäste und werden sozusagen geduldet. In einer Fahrradstraße ist die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Dies gilt für den gesamten Verkehr, einschließlich der Radfahrer selbst. Radfahrer dürfen andere Radfahrer überholen, solange sie unter der Geschwindigkeitsbegrenzung bleiben. Fahrräder dürfen auch den motorisierten Verkehr überholen. Das muss links sein, es sei denn, es gibt Stau, dann ist es auch rechts erlaubt.

Vlaanderen

In Flandern, Wallonien und Brüssel dürfen Radfahrer daher die Fahrbahn in voller Breite bzw. bei Einbahnstraßen auf der rechten Straßenhälfte nutzen. Kraftfahrzeuge dürfen eine Fahrradstraße benutzen, es ist ihnen jedoch untersagt, Radfahrer zu überholen. 

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Niederlande

In den Niederlanden hat die Fahrradstraße noch keinen Rechtsstatus. Auch hier gelten die normalen Regeln der Straßenverkehrsordnung. Radfahrer halten sich daher möglichst rechts von der Fahrradstraße und fahren mit maximal zwei Personen nebeneinander, sofern sie andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern. 

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