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Trotz des Verbots, zusätzliche Kosten für PIN-, MasterCard- und VISA-Kreditkartenzahlungen an Verbraucher weiterzugeben, sind viele Taxifahrer immer noch schuldig, die gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten zu haben. Online-Buchungssysteme für Fahraufträge erheben häufig auch zusätzliche Kosten.

Die Zahlungsorganisationen MasterCard und VISA zählen zu den Vier-Parteien-Zahlungssystemen. Andere Kartenorganisationen wie American Express, Diners und Discover zählen zu den Drei-Parteien-Zahlungssystemen. Letztere stellen Kartenkarten selbst an Karteninhaber aus und wickeln in den meisten Fällen auch Transaktionen im Auftrag von Unternehmern ab.

Zahlungen in der Eurozone unterliegen dieser neuen gesetzlichen Bestimmung.

Alle Zahlungsinstrumente für Verbraucherkarten, die im Rahmen eines Vier-Parteien-Zahlungssystems ausgestellt werden, fallen unter dieses Verbot. Für die niederländische Situation bedeutet dies, dass die folgenden Kartenzahlungsmethoden enthalten sind: eine Maestro-Karte - lesen Sie unsere niederländische 'Debitkarte', eine V PAY-Karte - lesen Sie unsere niederländische 'Debitkarte', die MasterCard-Karte - alle Varianten: Prepaid, Debit, Kredit und die VISA-Karte - alle Varianten: Prepaid, Debit, Kredit.

Artikel 7: 520 des Bürgerlichen Gesetzbuches

Diese Bestimmung würde es niederländischen Unternehmen verbieten, Verbrauchern für bestimmte Kartenzahlungen einen Zuschlag zu berechnen. Es spielt keine Rolle, ob die Zahlung in einem Geschäft - an einem Zahlungsterminal - oder über das Internet in einem Webshop, dem Taxi oder einem Webshop für die Online-Buchung der Reisebestellung erfolgt.

Das Bezahlen mit dem Taxi kann zusätzliche Kosten verursachen

Für alle anderen Zahlungsmittel können Sie als Unternehmer (noch) einen Zuschlag erheben. Unabhängig davon, ob die Zahlungsmethode an einem Schalter, im Taxi oder bei der Online-Zahlung verwendet wird. So können Sie beispielsweise Kosten für Barzahlungen berechnen.

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Wie ist die Situation in Belgien?

In Belgien wurde ein Gesetz verabschiedet, das das Aufladen insgesamt verbietet. Als Händler oder Unternehmer dürfen Sie bei Verwendung einer bestimmten Zahlungsmethode keine zusätzlichen Kosten berechnen. Nicht im Laden, nicht online. Nicht für Zahlungen mit Bancontact, Maestro, MasterCard, VISA oder American Express.

Kartenzahlungen von Verbrauchern außerhalb der Eurozone und Visitenkartentransaktionen („Unternehmenskarten“) fallen nicht unter die Bestimmung. Vorerst können Sie allen Verbrauchern noch einen Zuschlag für Barzahlungen oder Zahlungen mit einer American Express-, Diners-, Discover-, JCB- oder UnionPay-Karte berechnen.