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Das Corona-Virus stellt unsere Gesellschaft auf die Probe. Kein Transport, da empfohlen wird, so viel wie möglich zu Hause zu bleiben. Dies gilt auch für das bevorstehende Osterwochenende, und jedem wird empfohlen, keine Pläne für die Maiferien zu machen. Es ist Montag, der 30. März Ausbruchsmanagement-Team traf sich, um über den weiteren Ansatz für den COVID-19-Ausbruch zu beraten.

Schulen und Kinderbetreuung

Die derzeitigen Maßnahmen für Bildung und Kinderbetreuung werden bis zum 28. April verlängert. Bis zu den Maiferien bieten die Schulen weiterhin Fernunterricht an. Kein Transport, da es sich um Schulen in der Primar-, Sekundar- und Sekundarstufe handelt. Bei Bedarf sind die Schulen für (Schul-) Prüfungen geöffnet. Schulen und Kinderbetreuung bieten auch Notfallversorgung für Kinder von Eltern in wichtigen Berufen und für schutzbedürftige Kinder. Die derzeitigen Maßnahmen werden auch für Fachhochschulen und Universitäten bis zum 28. April verlängert.

Durchsetzung

Die Präsidenten der Sicherheitsregion können Standorte (Strände, Geschäfte, Märkte und Parks) schließen, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden, um die Menschen 1,5 Meter entfernt zu halten. Präsidenten haben die Möglichkeit, durch eine Notstandsverordnung zu handeln. Das Kabinett überwacht kontinuierlich die Umsetzung und Durchsetzung dieser Maßnahmen in der Praxis. Dies geschieht in engem Kontakt mit der Verwaltung und den Behörden, die die Maßnahmen durchsetzen (Staatsanwaltschaft, Polizei und Sicherheitsregionen).

Verschlüsse

Kein Transport in der Gastronomie, da alle Lebensmittel- und Getränkehändler bis zum 28. April geschlossen bleiben. Abholung und Lieferung sind auch in Coffeeshops gestattet. Sport- und Fitnessclubs, Museen, Saunen, Casinos, Spielhallen und Sex-Einrichtungen bleiben ebenfalls bis zum 28. April geschlossen. Alle Kontaktberufe sind bis einschließlich 28. April verboten, sofern ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, z. B. Friseure. Dies gilt nicht für (Para-) Mediziner. Das Verbot von Veranstaltungen mit Genehmigungs- oder Benachrichtigungspflicht gilt bis zum 1. Juni nächsten Jahres.

gefährdete Menschen

Die zuvor getroffenen Maßnahmen zur Schließung von Pflegeheimen und kleinen Wohnungen in der Altenpflege für Besucher und andere Personen, die für die Grundversorgung nicht erforderlich sind, werden ebenfalls bis zum 28. April verlängert. Die vereinbarten Besucherregelungen für die Betreuung von Behinderten, die psychiatrische Versorgung und die Jugendbetreuung bleiben ebenfalls in Kraft.

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