Drucken Freundlich, PDF & Email
[responsivevoice_button voice="Niederländisch weiblich" buttontext="laut vorlesen"]

Nachdem am vergangenen Freitag klar wurde, dass der Motor- und Rollerunterricht wieder aufgenommen werden kann, können die Fahrschulen ab dem 11. Mai auch den Unterricht in Lastkraftwagen und Personenkraftwagen wieder aufnehmen. Eine Erleichterung für den Sektor, da er zuvor vollständig gesperrt war und alle Konsequenzen für die betroffenen Unternehmer hatte. 

Die Branchenorganisationen BOVAG, FAM, LBKR und VRB haben sich derzeit durch einen gründlichen Ansatz vorbereitet Sicherheitsprotokoll Dies ermöglicht einen sicheren und verantwortungsvollen Neustart. 

Minister Van Nieuwenhuizen begrüßt die Initiative des Sektors: „Diese schwierigen Zeiten erfordern von allen Unternehmern der Fahrschulbranche viel Geduld und Flexibilität. Glücklicherweise kann der Fahrunterricht am Montag wieder beginnen und wir machen den ersten Schritt in die richtige Richtung. Mit diesem Protokoll übernimmt die Fahrschulbranche die Verantwortung für die Sicherheit von Schülern und Ausbildern. Ich weis das zu schätzen."

Das Protokoll „Sicheres Arbeiten im Fahrschulbereich“ listet die Sicherheitsmaßnahmen für den Fahrschulbereich auf. Der Besitzer der Fahrschule ist dafür verantwortlich, dass vor dem Service festgestellt wird, dass Ausbilder, Schüler und Mitbewohner der oben genannten Gruppen keine für COVID-19 geeigneten Beschwerden haben.

Lesen Sie auch: Allgemeine Bedingungen und Versicherungsfahrschulen sind nicht immer in Ordnung

Anweisungen für die Fahrschule