Drucken Freundlich, PDF & Email

Die Folgen der Corona-Krise haben viele Unternehmen schwer getroffen, einschließlich der Hotellerie. Seit dem vergangenen Montag wurden die Regeln für die Gastronomie wieder verschärft. In Den Haag berichtet die Gemeinde in einer Pressemitteilung, dass die temporären, größeren Terrassen auch nach dem 1. November verbleiben können. Der Haager Stadtrat gab dies bekannt. Anfang dieses Jahres gab Den Haag Catering-Unternehmern mehr Platz, indem eine Terrassenerweiterung von 25% zugelassen wurde. Diese vorübergehende Regelung wurde nun bis zum 1. Mai 2021 verlängert. Überdachungen sind ebenfalls zulässig. In den Herbst- und Wintermonaten erhalten Catering-Unternehmen beispielsweise zusätzlichen Platz, um die Kapazität zu nutzen, die sie aufgrund der Koronamaßnahmen in Innenräumen verlieren. 

Alderman Hilbert Bredemeijer (Außenbereich):

Teilweise dank der größeren Terrassen im Sommer hat es eine große Anzahl von Catering-Einrichtungen Haag in der Lage sein, das Einkommen etwas zu halten. Wir wollen diese zusätzlichen Plätze in der kommenden Saison wieder im Freien anbieten. Hoffentlich können die Catering-Unternehmer auch mit diesen größeren Terrassen Winterschlaf halten.

Alderman Saskia Bruines (Wirtschaft):

„In den Herbst- und Wintermonaten wird wieder viel von Catering-Unternehmern verlangt. Viele arbeiten hart und mit viel Kreativität. Ich vertraue darauf, dass es uns gemeinsam gelingen wird, einen sicheren und verantwortungsvollen Genuss zu genießen. Sowohl im Laden als auch auf der Terrasse.

Bedingungen einhalten

Catering-Unternehmer werden gebeten, ab dem 1. November eine Genehmigung für die größere Terrasse zu beantragen. Dies ist wichtig, damit auch die Interessen der Bewohner berücksichtigt werden können und es für die Vollstrecker einfacher ist, im Falle von Exzessen zu handeln. Die von der Gemeinde zugelassenen Terrassendächer müssen ebenfalls die Bedingungen erfüllen. Dies liegt an der Tatsache, dass die Wintersaison extremere Wetterbedingungen hat als der Sommer. Darüber hinaus gilt die wichtige Regel, dass die Vordächer an mindestens drei Seiten offen sein müssen, damit eine ausreichende Belüftung gewährleistet ist. Hoffentlich können die Catering-Unternehmer ihren Schaden ein wenig begrenzen, indem sie diese größeren Terrassen stehen lassen.

Lesen Sie auch: Nationale Maßnahmen gegen das geltende Koronavirus