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Das Kabinett hat nach Rücksprache mit dem Sektor und den Sicherheitsregionen beschlossen, dass ab dem 29. Dezember 2020 um Mitternacht Fluggesellschaften, die aus allen Gebieten mit hohem COVID-Risiko – sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU – in die Niederlande fliegen, zu einer Kontrolle verpflichtet werden alle Passagiere vor dem Einsteigen. um überprüfen auf das Vorliegen eines negativen PCR-Testergebnisses. 

Der PCR-Test darf höchstens 72 Stunden vor der Ankunft in den Niederlanden abgeschlossen sein. Sofern Passagiere nicht über ein den Anforderungen entsprechendes negatives PCR-Testergebnis verfügen, wird ihnen der Zutritt zum Flugzeug verweigert. Die Ausnahmen von dieser Verpflichtung werden auf Rijksoverheid.nl veröffentlicht. Bei der Ankunft in den Niederlanden führen Teams aus den jeweiligen Sicherheitsregionen eine stichprobenartige Kontrolle am Flughafen und in den Häfen in ihrer Region durch. Eine entsprechende Weisung ergeht an die Vorsitzenden der Sicherheitsregionen.

Kurzfristig wird das Kabinett auf Grundlage des Gesetzes über vorläufige Covid-19-Maßnahmen per Ministerialverordnung vorsehen, dass ein Anbieter des grenzüberschreitenden öffentlichen Personenverkehrs mit Bus und Bahn von aus dem Ausland anreisenden Reisenden den Besitz eines Sicherheitszeugnisses verlangen muss ein negatives PCR-Testergebnis (PCR-Test, der nicht mehr als 72 Stunden vor der Ankunft in den Niederlanden durchgeführt wurde). 

Das Kabinett betont noch einmal, dass Auslandsreisen zum jetzigen Zeitpunkt nur für diejenigen gedacht sind, die aus notwendigen Gründen reisen müssen und dass mit dieser Maßnahme die aktuellen Quarantäneregeln weiterhin gelten.

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Flughafen Heathrow
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