Jeder, der vom Streik betroffen ist, kann seine Bahnfahrkarte inklusive Sitzplatzreservierung in einem DB-Reisezentrum oder Reisebüro mit DB-Genehmigung kaufen lass es völlig frei erstatten. Fahrgäste mit einer Dauerkarte erhalten ab einer Verspätung von 60 Minuten eine feste Entschädigung pro Fahrt. Fahrkarten zweiter Klasse für Fernreisen kosten fünf Euro, Fahrkarten erster Klasse 7,50 Euro. Inhaber einer Bahn-Card-100 erhalten in der zweiten Klasse zehn Euro und in der ersten Klasse 15 Euro.
Auch die S-Bahn der Deutschen Bahn ist häufig von Streiks betroffen. Aber im Nahverkehr können die Fahrgäste keine nennenswerten Entschädigungen erwarten. Ab einer Verspätung von 60 Minuten gilt eine Pauschale von 1,50 Euro in der 2,25. Klasse und XNUMX Euro in der XNUMX. Klasse. Die gleichen Beträge gelten für Ländertickets oder Cross-Country-Tickets. Beträge ab vier Euro werden jedoch nur im Nahverkehr bezahlt. Kunden erhalten erst ab der zweiten oder dritten Verspätung innerhalb der Gültigkeitsdauer der Zeitkarte Geld und müssen die Stornierungen anschließend gemeinsam beim Service Center Fahrgastrechte einreichen.
Was ist, wenn Sie aufgrund des Zugstreiks einen Flug verpassen?
Wer keine Pauschalreise oder zumindest kein Rail & Fly-Ticket gebucht hat, wird wohl die Kosten tragen. Denn die Bahn muss nur eine stornierte Bahnfahrkarte kompensieren und nicht einen Flug. Passagiere können bei der Umbuchung nur auf den Kulanz der Airline hoffen – oder in diesem Fall auf eigene Kosten ein Taxi nehmen, um pünktlich einzuchecken.
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