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Pitane-Bild

Am vergangenen Freitag hielten das ILT und die Königlich-Niederländische Marechaussee statt eine Taxi- und Buskontrolle auf Schiphol. Dies führte zu mehreren Abmahnungen und Verstößen. Auffällig wieder zwei Taxifahrer, die Arbeiten ohne Erlaubnis verrichteten und somit Taxitransporte anbieten. Die Inspektoren mussten 3 Mal die Einstellung der Arbeit und einmal das illegale Fahren auf der BSN anordnen.

In der Nähe von nationalen und regionalen Flughäfen finden regelmäßig Kontrollen statt. Wer seine Angelegenheiten nicht im Griff hat, kann dann mit einer Anordnung zur Arbeitseinstellung oder einem Bußgeld für andere Verstöße, oft verbunden mit dem Fehlen der erforderlichen Erlaubnis, rechnen. Letzte Woche wurden 3 Taxis an 14 Bahnhöfen, Zwolle, Deventer und Apeldoorn, kontrolliert. 1 Fahrer fuhr falsch auf BSN. Dazu gab es 2x tägliche Ruhewarnung und 1x Glatteiswarnung.

Verstöße

Alle Taxis in den Niederlanden müssen mit einem Taxi-Bordcomputer (BCT) ausgestattet sein. Das ILT prüft unter anderem das Vorhandensein und die Verwendung eines BCT. Das ILT prüft auch, ob der betreffende Fahrer während seiner Tätigkeit eine gültige Fahrerkarte verwendet. Die Fahrerkarte ist persönlich und darf nicht von einem anderen Fahrer verwendet werden.

Der Inspektor kann entscheiden, eine Geldbuße zu verhängen, wenn der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Genehmigung, eines aktivierten und genehmigten BCT, einer Registrierung von Fahrten im BCT ist. Weitere häufige Verstöße sind das Fehlen einer gültigen Fahrerkarte oder das Fahren auf einer Bürgerservicenummer (BSN), kein zugelassener Taxameter oder die Taxiinformationskarte nicht sichtbar.

(Text geht unter dem Foto weiter)
Militärpolizei

Schnarcher

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Das Anbieten und Durchführen von Taxitransporten ohne Lizenz ist nicht gestattet. Illegale Taxitransporte werden im Volksmund als „Snorder“ oder „schwarzes Taxi“ bezeichnet. Anbieter von illegale Taxidienste drohen hohe Bußgelder. Die Höchststrafe beträgt 4.400 €. Darüber hinaus wird ihnen eine Charge under Penalty (LOD) auferlegt. Im Wiederholungsfall müssen sie jeweils eine Strafe von 10.000 € zahlen. Personen, die sich von einem illegalen Taxi transportieren lassen, gehen verschiedene Risiken ein. Zum Beispiel ist ein Schnarcher beim Transport von Personen nicht versichert. Außerdem weiß man als Kunde oft nicht, auf wen man sich einlässt und ob das Fahrzeug sicher ist. Illegale Taxis bilden auch einen unlauteren Wettbewerb für legale Taxiunternehmen und Fahrer. Passagiere von Schnarchern sind (noch) nicht strafbar.

Passagiere können Schnarcher an einer Reihe von Merkmalen erkennen. Sie haben zum Beispiel keine Fahrerkarte, keinen Bordcomputer oder kein blaues Nummernschild an ihrem Auto. Und normalerweise bieten diese illegalen Fahrer die Taxifahrten billiger an als legale Taxifahrer. Auch die Beihilfe zum illegalen Taxitransport ist nicht erlaubt. Das gilt zum Beispiel für Gastronomieunternehmer, die ihren Kunden illegale Taxis vermitteln. Bei Hinweisen auf Beihilfe zum illegalen Taxiverkehr weisen die Gemeinde und das ILT die Gastronomieunternehmer mündlich und schriftlich auf die Folgen hin (BIBOB-Gesetz).

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