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Denn wenn Sie einen Helm tragen müssen, können Sie statt 45 Stundenkilometern auch 25 Stundenkilometer fahren.

Wir haben es schon überall gelesen oder gehört, seit dem 1. Januar dürfen wir unser leichtes Moped nicht mehr ohne Helm fahren. Zum Glück können wir den Helm selbst aussuchen, Sie haben die Wahl zwischen einem Moped-/Motorradhelm oder einem Speed-Pedelec-Helm. Der Helm muss zugelassen sein und ist an einem Kreis mit einem großen E darin zu erkennen. Nach dem E steht eine Zahl, und jede Zahl steht für ein EU-Land. In den Niederlanden zugelassene Helme erhalten die Nummer 4. Ein zugelassener Speed-Pedelec-Helm ist gemäß NTA 8776:2016 gekennzeichnet. 

Die Zeit, die Haare im Wind flattern zu lassen, ist vorbei. Dies führte zu vielen unzufriedenen Kleinkraftradfahrern. Viele Mopedbesitzer haben ihr Fortbewegungsmittel bereits zum Verkauf angeboten, sie wollen es loswerden. Es gibt auch viele Besitzer, die ihre Mopeds zu Mopeds umbauen lassen möchten. Denn wenn Sie einen Helm tragen müssen, können Sie statt 45 Stundenkilometern auch 25 Stundenkilometer fahren.

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Wenn Sie Ihr leichtes Moped überprüfen lassen möchten, gehen Sie zu einem RDW-zugelassenen Unternehmen.

Passen Sie die Geschwindigkeit eines leichten Mopeds (max. 25 km/h) an die eines Mopeds (max. 45 km/h) an? Dann müssen Sie das Fahrzeug von einem vom RDW zugelassenen Betrieb prüfen lassen, diese Betriebe finden Sie ab heute auf der Website des RDW. RDW. Auf der Website können Sie auch sehen, ob Ihr Leichtmoped für die Inspektion in Frage kommt. Das leichte Moped muss auf Ihren Namen lauten und Sie können das Moped selbst einstellen. Das Leichtkraftrad muss den dauerhaften Anforderungen genügen.

Hat der Betrieb die Approval of Construction Change (GWC) Genehmigung für die Zulassung von Moped zu Moped und ist Ihr Moped für die Umbauprüfung geeignet? Dann können Sie Ihr Moped von der Firma überprüfen lassen. Nehmen Sie die Meldebescheinigung mit. Das Unternehmen prüft bei der Inspektion die Höchstgeschwindigkeit und den Lärm. Innerhalb von 5 Werktagen erhalten Sie eine neue Meldebescheinigung zu Hause. Diese Zulassungsbescheinigung und das blaue Nummernschild an Ihrem Kleinkraftrad bringen Sie zu einem vom RDW zugelassenen Nummernschildhersteller. Hier tauscht man das blaue Nummernschild gegen ein gelbes und kann wieder herumfahren.

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