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Ab Mitte Mai wird die Steuer- und Zollverwaltung damit beginnen, Bescheide an Unternehmer zu versenden.

Das Kabinett fordert Unternehmer auf, Maßnahmen zu ergreifen, wenn sie mit der Rückzahlung ihrer Corona-Steuerschulden in Verzug geraten. In der kommenden Zeit wird die Finanz- und Zollverwaltung diese Unternehmer proaktiv über den Rückstand und die Möglichkeiten zum Aufholen oder Aufschieben informieren. Rund 73.000 Unternehmer haben seit dem 1. Oktober 2022 noch nichts zurückgezahlt. Das Kabinett ruft diese Unternehmer auf, nachzuholen oder Hilfe zu suchen, wenn dies nicht möglich ist.

Eingriffe

Weil viele Unternehmer mit der Tilgung der angehäuften Schulden noch im Rückstand sind oder noch gar nichts zurückgezahlt haben, sucht die Finanz- und Zollverwaltung ab diesem Monat nach zusätzlichen Ansprechpartnern. So werden Unternehmer zum Beispiel noch einmal auf die Möglichkeiten einer zusätzlichen Verschiebung hingewiesen und sie werden auf die Möglichkeiten aufmerksam gemacht, Notfalldienste (wie Kommunen und die Wirtschaftskammer) zu kontaktieren, wenn sie Unterstützung benötigen.

Im Übrigen wird auf die aktuellen Informationen auf der Internetseite der Finanz- und Zollverwaltung verwiesen. Bereits im Februar erhielten Unternehmer mit Zahlungsrückstand ein Schreiben mit Informationen. Im März erhalten alle Unternehmerinnen und Unternehmer einen neuen Brief inklusive Schuldenauszug. Diese Übersicht zeigt die gesamte Steuerschuld, sowohl die aufgelaufene Corona-Schuld als auch sonstige Steuerschulden. Wenn Unternehmer nichts weiter unternehmen, folgt im April ein weiteres Schreiben, in dem Unternehmer aufgefordert werden, die aufgelaufenen Rückstände innerhalb von zwei Wochen auszugleichen. Auch dann haben Unternehmer noch die Möglichkeit, Lockerungen zu beantragen.

Ab Mitte Mai verschickt die Finanz- und Zollverwaltung Bescheide an Unternehmer, die trotz vorangegangener Schreiben nichts unternommen haben. Mit einer solchen Entscheidung kann eine Zahlungsvereinbarung widerrufen werden. Unternehmer haben nach Erhalt dieses Schreibens zwei Wochen Zeit, um ihre Schulden zu begleichen. Anschließend wird die Finanz- und Zollverwaltung schrittweise mit den Erhebungsmaßnahmen beginnen.

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Mehr als 138.000 Unternehmer sind mit ihren Rückzahlungen im Zeitplan und haben die ersten vier Raten vollständig bezahlt.

Im Oktober 2022 haben 266.000 Unternehmer, die von der Sonderstundung im Zusammenhang mit der Corona-Krise Gebrauch gemacht haben, mit der Tilgung ihrer angesammelten Schulden begonnen. Dafür haben sie 60 Monate Zeit. 

Seit Beginn der Rückzahlungsregelung haben mehr als 21.000 Unternehmer ihre aufgelaufenen Steuerschulden vollständig getilgt. Diese Gruppe von Unternehmern zahlt die Schulden schneller als erwartet ab, zum Beispiel weil sie keine Außenstände beim Finanzamt haben wollen. Mehr als 138.000 Unternehmer sind mit ihren Rückzahlungen im Zeitplan und haben die ersten vier Raten vollständig bezahlt. Allerdings gibt es auch 103.000 Unternehmer mit Zahlungsrückständen, von denen mehr als 73.000 Unternehmer noch keine Rückzahlungen geleistet haben.

Eine der Bedingungen der Zahlungsregelung ist, dass Unternehmer auch nach dem 1. Oktober 2022 weitere Zahlungsverpflichtungen erfüllen müssen. Dies betrifft zum Beispiel die Umsatzsteuer. Rund 18.000 Unternehmer, die mit der Tilgung der Corona-Schulden im Rückstand sind, sind auch mit einer anderen Verpflichtung im Rückstand.

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Die Steuer- und Zollverwaltung wird die Regelung nicht aufheben, wenn nur eine Rate unbezahlt geblieben ist, während die anderen Bedingungen der Zahlungsregelung erfüllt sind.

Seit Beginn der Rückzahlungsregelung hat die Finanz- und Zollverwaltung mehr als 1.600 Telefonate und Betriebsbesuche durchgeführt, um die Ursachen der Zahlungsrückstände zu ermitteln. Es stellte sich heraus, dass die Gründe vielfältig sind. Es gibt Unternehmer, die (ernsthafte) Zahlungsprobleme haben, aber es gibt auch Unternehmer, die sich ihrer Pflichten nicht ganz bewusst waren und nach Rücksprache mit dem Finanzamt ihre Rückstände beglichen haben. Es kann auch eine Gruppe geben, die bewusst nicht zahlt, weil sie noch auf einen generischen Schuldenerlass hofft. Das Kabinett hat jedoch bereits mehrfach angedeutet, dass es sich nicht dafür entscheiden wird, auch weil sich dies als ungerecht für die Unternehmer herausstellen wird, die die Schulden zurückgezahlt haben.

nachverfolgen

Ziel der Regierung ist es, lebensfähigen Unternehmen im Kern zu helfen. Im Moment geht es vor allem um eine deutlich bessere und intensivere Information und Unterstützung der Unternehmer. Dies ändert nichts daran, dass ein Unterlassen des Unternehmers für Unternehmer, die ihren Zahlungsverpflichtungen strukturell nicht nachkommen, in letzter Konsequenz die Aufhebung der Zahlungsvereinbarung zur Folge hat. Die Steuer- und Zollverwaltung wird die Regelung nicht aufheben, wenn nur eine Rate unbezahlt geblieben ist, während die anderen Bedingungen der Zahlungsregelung erfüllt sind. In diesem Fall wird die Finanz- und Zollverwaltung vorerst nachsichtig sein.

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