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Die Europäische Kommission hat bei der Bewertung staatlicher Beihilfen für die Fluggesellschaften Lufthansa und SAS Fehler gemacht.

Den europäischen Richtern zufolge hat die Kommission bei der Genehmigung dieser staatlichen Beihilfe Beurteilungsfehler begangen. Das Gericht hat die Genehmigung des Corona-Pakets für nichtig erklärt. Lufthansa hat die Hilfe inzwischen zurückgezahlt.

Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission, die Rekapitalisierung der Lufthansa durch Deutschland in Höhe von 19 Milliarden Euro im Zusammenhang mit der COVID-XNUMX-Pandemie zu genehmigen, für nichtig. Die Kommission hat mehrere Fehler begangen, insbesondere indem sie festgestellt hat, dass Lufthansa nicht in der Lage gewesen sei, sich vollständig über die Märkte zu finanzieren ihrer Bedürfnisse zu entsprechen, indem sie nicht die Einrichtung eines Mechanismus vorschreibt, um Lufthansa einen Anreiz zu geben, die Kapitalzuführungen Deutschlands so bald wie möglich zurückzukaufen, indem sie leugnet, dass Lufthansa auf bestimmten Flughäfen über erhebliche Marktmacht verfügt, und indem sie bestimmte Verpflichtungen akzeptiert, die keinen wirksamen Wettbewerb auf dem Markt gewährleisten .

Am 12. Juni 2020 hat die Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Kommission eine Einzelhilfe für die Deutsche Lufthansa AG in Form einer Rekapitalisierung in Höhe von 6 Milliarden Euro angemeldet. Diese Rekapitalisierung, die Teil einer Reihe weitergehender Stützungsmaßnahmen zugunsten der Lufthansa-Gruppe war, hatte zum Ziel, die Bilanz- und Liquiditätslage der Konzerngesellschaften in der Ausnahmesituation infolge der COVID-19-Pandemie wiederherzustellen .

DLH ist die Muttergesellschaft an der Spitze der Lufthansa Group, zu der die Fluggesellschaften Lufthansa Passenger Airlines, Brussels Airlines SA/NV, Austrian Airlines AG, Swiss International Air Lines Ltd und Edelweiss Air AG gehören.

Die in Rede stehende Maßnahme bestand aus drei separaten Komponenten, nämlich einer Kapitalbeteiligung in Höhe von rund 300 Millionen Euro, einer stillen Beteiligung, die nicht in Aktien umgewandelt werden konnte, in Höhe von rund 4,7 Milliarden Euro und einer stillen Beteiligung in Höhe von 1 Milliarde Euro mit den Merkmalen einer Wandelanleihe .

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Lufthansa hat im Jahr 2020 6 Milliarden Euro Corona-Unterstützung vom deutschen Staat erhalten.

Ohne das förmliche Prüfverfahren gemäß Artikel 108 Absatz 2 AEUV einzuleiten, hat die Kommission festgestellt, dass die fragliche Maßnahme gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV3 und ihrer Mitteilung über den Vorübergehenden Rahmen für staatliche Beihilfen mit dem Binnenmarkt vereinbar ist Unterstützung der Wirtschaft im aktuellen COVID-19-Ausbruch.

Gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV können Beihilfen zur Behebung einer erheblichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats unter bestimmten Voraussetzungen als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden.

Das Urteil ist ein Schlag für die Kommission und ein Sieg für Ryanair. Die Fluggesellschaften Ryanair DAC und Condor Flugdienst GmbH haben zwei Rechtsmittel eingelegt Aufhebung dieser Entscheidung Das Gericht hat dies mit der Begründung gewährt, dass die Kommission beim Erlass des angefochtenen Beschlusses gegen eine Reihe von im Befristeten Rahmen festgelegten Bedingungen und Anforderungen verstoßen habe.

Auch die dänische und die schwedische Regierung hätten die Fluggesellschaft SAS nicht mit knapp 1,1 Milliarden Euro unterstützen sollen.

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NS