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Eine Zahlung von 94 Millionen verhindert die Pfändung und markiert für das niederländische Unternehmen einen neuen Steuerkurs in Italien.

Booking.com, ein Online-Reiseunternehmen mit Sitz in den Niederlanden, hat mit der Zahlung von 94 Millionen Euro eine bedeutende finanzielle Einigung mit den italienischen Steuerbehörden erzielt. Dieser Vergleich, der aus einem „Adesione“-Verfahren mit der Agenzia delle Entrate hervorgegangen ist, beendet einen Streit über die Nichterklärung der Mehrwertsteuer von 2013 bis 2021. Dadurch vermeidet das Unternehmen eine Beschlagnahme. Die Steuerunregelmäßigkeiten kamen durch eine Untersuchung der ans Licht Guardia di Finanza von Chiavari, angeführt von der Staatsanwaltschaft in Genua.

Das Problem betraf die Anwendung des Reverse-Charging-Mechanismus, bei dem Booking.com von italienischen Kunden keine Mehrwertsteuer einzog. Diese Methode wurde laut italienischen Behörden von Anbietern ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer falsch angewendet. Das Unternehmen versäumte es, für eine große Anzahl von Anbietern ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Umsatzsteuer-Rechnungen auszustellen und Umsatzsteuer-Erklärungen einzureichen. Diese Praktiken wurden von italienischen Staatsanwälten aufgedeckt und durch über Eurojust erhaltene niederländische Justizdokumente bestätigt.

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Dieser Fall dient auch anderen multinationalen Unternehmen als Warnung hinsichtlich der Notwendigkeit einer strikten Einhaltung lokaler Steuergesetze, insbesondere in einer Zeit, in der digitale Dienste von Steuerbehörden weltweit zunehmend unter die Lupe genommen werden.

Als Reaktion auf diese Situation hat Booking.com seine Steuererklärung für 2022 gemäß italienischem Steuerrecht eingereicht und eine Steuer von mehr als 19 Millionen Euro ausgewiesen. Das Unternehmen hat auch sein Organisationsmodell angepasst: Wenn ein Kunde-Anbieter keine oder eine ungültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für die EU angibt, berechnet Booking.com 22 % Mehrwertsteuer und kümmert sich um die Erklärung und Zahlung dieser Steuer in Italien.

Booking.com unterstreicht in einer Erklärung sein Engagement für die Einhaltung der Gesetze in allen Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist, einschließlich der Steuerpflichten. Das Unternehmen bestätigt, dass es für den umstrittenen Zeitraum eine Vereinbarung mit den italienischen Steuerbehörden getroffen hat und freut sich auf die Fortsetzung hochwertiger Dienstleistungen in Italien.

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