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Das RDW übernimmt ab 2024 neue Regeln für Mopeds und Drohnen.

Ab 2024 treten im Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft eine Reihe neuer Regelungen im Bereich der Regelungen zu Spezialmopeds und dem Einsatz von Drohnen in Kraft. Diese Innovationen sind ein Blickfang für den Umgang der Niederlande mit diesen modernen Transportmitteln und Technologien.

Ab 2024 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, durch die die Entscheidungsbefugnis über die Zulassung spezieller Mopeds wie des BSO-Busses, Segways und verschiedener leichter Elektrofahrzeuge vom Minister für Infrastruktur und Wasserwirtschaft auf den übertragen wird Straßenverkehrsdienst (RDW). Durch diese Änderung soll eine technischere und unabhängigere Beurteilung bei der Beurteilung dieser Fahrzeuge gewährleistet werden.

Diese Entwicklung ist Teil einer umfassenderen Bewegung zur Förderung nachhaltiger und innovativer Transportlösungen, wobei das RDW eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung von Sicherheit und Zuverlässigkeit spielt.

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Ab dem 1. Januar 2024 gelten neue Regeln für das Fliegen von Drohnen in der offenen Kategorie und der spezifischen Kategorie.

Das Ministerium führt auch Drohnen im Feld ein Neue Regeln die den europäischen Standards entsprechen. Ab dem 1. Januar 2024 müssen neue Drohnen über ein europäisches Cx-Sicherheitszeichen verfügen. Dieses Label reicht von C0 bis C4 und bietet Garantien für die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Drohne.

Drohnen ohne Cx-Kennzeichnung, die vor dem 1. Januar 2024 gekauft wurden, dürfen nur in den offenen Unterkategorien A1 oder A3 eingesetzt werden, in denen strengere Regeln für den Abstand zu Menschen, Tieren und Gebäuden gelten. Darüber hinaus besteht die Anforderung, dass diese Drohnen aus der Ferne identifizierbar sein müssen, beispielsweise über WLAN- oder Bluetooth-Signale, die Informationen über den Fahrer übertragen.

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Kunden, die nach dem 1. Januar 2024 eine Drohne kaufen, erhalten Informationen zu den spezifischen Regeln und Sicherheitsbestimmungen, die für das Cx-Label ihrer Drohne gelten. Besitzern von Drohnen, die vor diesem Datum gekauft wurden, wird empfohlen, in der Tabelle „UAS mit C-Klasse-Markierungen“ nachzusehen, ob ihre Drohne für ein Cx-Label in Frage kommt.

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