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Finanzielle Anreize für Kommunen im neuen Asylaufnahmegesetz.

Das Verteilungsgesetz in den Niederlanden hat erhebliche Auswirkungen auf die Mobilität der Niederländer, vor allem im Zusammenhang mit der Aufnahme von Asylbewerbern und Wohnungsproblemen. In den Niederlanden wurde das Gesetz über kommunale Aufgaben (Making Asylum Reception Facilities), besser bekannt als Dispersal Act, veröffentlicht Staatsblatt und in Kraft seit 1. Februar 2024. Dieses Gesetz überträgt den Ländern und Gemeinden die Verantwortung, gemeinsam 96.000 Aufnahmeplätze für Asylbewerber einzurichten, was bis Mitte 2025 realisiert werden muss.

Mit dem Inkrafttreten des Verteilungsgesetzes am 1. Februar machen die Niederlande einen wichtigen Schritt vorwärts bei der Bewältigung der Asylaufnahmekrise. Das im Regierungsanzeiger veröffentlichte Gesetz zur Ermöglichung kommunaler Aufgaben für Asylaufnahmeeinrichtungen zielt auf eine gerechtere Verteilung der Asylbewerber auf die Länder und Gemeinden ab. Dieses Gesetz ist von entscheidender Bedeutung für die Bereitstellung ausreichender Schutzplätze, eine Herausforderung, mit der die niederländische Gesellschaft seit einiger Zeit konfrontiert ist.

Ein konkretes Beispiel ist die Situation in Den Haag, wo die Stadt 2513 Asylsuchende aufnehmen muss, darunter 213 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Dies erfordert erhebliche Anstrengungen, da Den Haag derzeit etwa 920 Asylbewerber beherbergt, von denen sich sechshundert in Notunterkünften in einem leerstehenden Bürogebäude befinden. Um dieses neue Ziel zu erreichen, muss die Stadt noch 1600 Plätze finden, was angesichts des bestehenden Wohnungsmangels und der Knappheit an verfügbaren Standorten eine große Herausforderung darstellt

Die neue Verordnung sieht einen detaillierten Plan für die Verteilung der Asylaufnahmeplätze vor. Die Zahl der benötigten Plätze für die nächsten zwei Jahre steht bereits fest. Diese Verteilung basiert auf der Bevölkerungszahl und dem sozioökonomischen Wert jeder Gemeinde. Dieses innovative System stellt sicher, dass jede Gemeinde entsprechend ihrer Möglichkeiten einen Beitrag leistet, wobei die gesamte Aufnahmeaufgabe der Provinz durch Addition der Zahlen pro Gemeinde berechnet wird.

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Sharon Dijksma

Sharon Dijksma, Vorsitzende des Verbandes niederländischer Gemeinden (VNG) und Bürgermeisterin von Utrecht, begrüßte die mehrheitliche Unterstützung dieses Gesetzes im Senat und wies auf die Notwendigkeit und Bedeutung dieser Maßnahme hin. Das Dispersal Act wurde eingeführt, um den Druck auf die Asylaufnahme gleichmäßig im ganzen Land zu verteilen und damit auf die Herausforderungen bei der Suche nach Asylaufnahmestandorten zu reagieren.

Die Kommunen werden die Umsetzung dieser Aufgabe in Provinzkontrolltabellen (PRTs) diskutieren. Diese Diskussionen sind von entscheidender Bedeutung; Dabei wird festgelegt, welche Kommunen die Asylaufnahme anbieten und wie viele Plätze sie zur Verfügung stellen. Interessant ist, dass bestehende Schutzplätze, wenn sie mehr als 100 Plätze umfassen und seit mehr als fünf Jahren verfügbar sind, auf das Landesziel angerechnet werden können. Die King's Commissioners (CdKs) spielen bei diesen Diskussionen eine koordinierende Rolle, eine Verantwortung, die ihre Position als Regierungsbehörde unterstreicht.

Wenn Gemeinden nicht in der Lage sind, gemeinsam die Aufgabe der Provinz zu erfüllen, ist der Staatssekretär für Justiz und Sicherheit befugt, Gemeinden für die Aufnahme von Asylbewerbern zu bestimmen. Dies ist eine bedeutende Maßnahme, die den Ernst der aktuellen Asylaufnahmekrise unterstreicht.

Ein markantes Merkmal des Verteilungsgesetzes ist der Anreizmechanismus in Form von finanziellen Vorteilen für Kommunen, die Unterkünfte anbieten. Diese Leistungen sind unterschiedlich und hängen von der Anzahl und Art der Aufnahmeplätze ab. Interessanterweise steht es den Kommunen frei, diese Leistungen nach eigenem Ermessen auszugeben, was ihnen zusätzlichen Spielraum für lokale Initiativen verschafft. Die Höhe der Leistung variiert: 2.000 Euro pro Unterkunft für mehr als 100 Plätze und 1.000 Euro für weniger als 100 Plätze. Aufnahmeplätze besonderer Art, etwa für unbegleitete Minderjährige, haben eine Entschädigung von 2.000 Euro pro Platz.

Ein entscheidendes Element des Gesetzes ist die 75 %-Regelung. Bei einer Zielerreichung von 75 % des Landesziels wird eine Zuzahlung von 1.500 Euro pro Tierheim zur Verfügung gestellt. Dieser wird zwischen der Provinz und den beitragenden Gemeinden aufgeteilt. Durch diesen Anreiz sollen Kommunen dazu angehalten werden, ihren Anteil an der Aufnahmeaufgabe wahrzunehmen.

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