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In der Verbrauchersendung „WinWin“ auf Radio2 beleuchtet Xavier Taveirne ein wesentliches Problem der belgischen Parkpolitik, nämlich die ungerechtfertigte Verhängung von Parkstrafen durch das Scannen von Autos in blauen Zonen.

Der Einsatz von Scan-Fahrzeugen zur Durchsetzung der Parkregeln in belgischen Städten und Gemeinden hat zu einer zunehmenden Zahl ungerechtfertigter Parkstrafen geführt, insbesondere in blauen Zonen. Dieses Phänomen, bei dem Autofahrer trotz Einhaltung der Parkvorschriften mit Geldstrafen belegt werden, wirft Fragen zur Wirksamkeit und Genauigkeit dieser technischen Hilfsmittel auf.

In den blauen Zonen besteht Parkscheibenpflicht und Sie dürfen maximal zwei Stunden an derselben Stelle parken. Nach Ablauf dieser Frist muss das Fahrzeug bewegt werden. Trotz Einhaltung dieser Regeln berichten mehrere Bürger, darunter Christine aus Holsbeek, dass ihnen ungerechtfertigte Geldstrafen auferlegt werden, weil sie ihr Auto wiederholt innerhalb derselben blauen Zone bewegt haben. Das Problem scheint vor allem dann aufzutreten, wenn Fahrzeuge auf einen nahegelegenen Parkplatz bewegt werden, sodass es für scannende Fahrzeuge schwierig ist, diese Bewegung zu erkennen.

Lokale Behörden nutzen zunehmend scannende Fahrzeuge, die mit mehreren Kameras zum Lesen von Nummernschildern und zum Aufnehmen von Umgebungsfotos ausgestattet sind, um Parkregeln durchzusetzen. Allerdings ist die Technologie hinter diesen Fahrzeugen nicht ohne Mängel. Laut Sara Jameses, Sprecherin von Parkplatz.BrüsselScan-Fahrzeuge können möglicherweise nicht korrekt feststellen, ob sich ein Fahrzeug innerhalb der zulässigen Zeit bewegt hat, was zu ungerechtfertigten Bußgeldern führt.

Der „WinWin“-Bericht zeigt, dass Autofahrer, die sich an die Parkregeln in blauen Zonen halten, immer noch zu Unrecht mit Bußgeldern belegt werden. Gemäß den geltenden Vorschriften dürfen Autofahrer, sofern nicht anders angegeben, mit einer gültigen Parkscheibe maximal zwei Stunden in der blauen Zone parken. Nach Ablauf dieser Frist müssen sie ihr Fahrzeug bewegen. Die Praxis zeigt jedoch, dass Bürger auch nach ordnungsgemäßer Bewegung des Fahrzeugs manchmal noch eine Parkstrafe erhalten.

(Text geht unter dem Foto weiter)

Die Sendung berichtete über die Erfahrungen von Christine aus Holsbeek, die trotz sorgfältiger Einhaltung der Regeln und beim Bewegen ihres Autos innerhalb einer blauen Zone in Jette mehrmals fälschlicherweise eine Parkgebühr erhoben wurde.

Obwohl bei jeder erhobenen Gebühr eine visuelle Kontrolle durch Scannen von Fahrzeugen erfolgt, räumen sowohl die örtlichen Parkunternehmen als auch der Belgische Parkverband ein, dass das System nicht fehlerfrei ist. Peter Lamens von Optimal Parking Control (OPC) betont, dass ihr System in der Lage sei, die Bewegung von Fahrzeugen mit einer Genauigkeit von ein bis zwei Metern zu erkennen, was in den meisten Fällen ungerechtfertigte Bußgelder verhindere.

Der Belgische Parkverband und parking.brussels geben zu, dass es angesichts der technischen und menschlichen Einschränkungen derzeit keine einfache Lösung zur Bewältigung dieses Problems gibt. Roland Cracco, Vorsitzender des Belgischen Parkverbandes, weist darauf hin das Gesetz respektieren ist von wesentlicher Bedeutung, erkennt aber auch an, dass ungerechtfertigte Geldbußen vermieden werden müssen.

Diese Situation unterstreicht die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Parküberwachungssysteme, um die Genauigkeit zu verbessern und ungerechtfertigte Bußgelder zu reduzieren. Bürgern, denen zu Unrecht Bußgelder auferlegt wurden, wird empfohlen, sich an die entsprechenden Parkunternehmen zu wenden, um ihre Bußgelder anzufechten.

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