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Die Regierung möchte, dass das Elektroauto durch ein Subventionssystem langfristig für jeden Autofahrer attraktiv und erschwinglich ist. Im Klimaabkommen wurde daher vereinbart, diese Autos für Privatpersonen attraktiver zu machen und die Entwicklung des Gebrauchtwagenmarktes zu stärken. Im Rahmen dieser Regelung kann Privatpersonen eine Subventionsregelung für die Kauf oder Leasing eines neuen oder gebrauchten elektrischen Personenkraftwagens.

Für die Jahre 2020 und 2021 erhalten Privatpersonen unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss von 4.000 € für einen neuen elektrischen Personenkraftwagen. Für neue Personenkraftwagen wird dieser Betrag bis 2.550 jährlich auf 2025 € gekürzt. Der Zuschuss für Gebrauchtwagen ist im Zeitraum von 2020 bis 2024 verfügbar und beträgt 2.000 €.

Bei der Ermittlung dieses Subventionsbetrags wurde die durchschnittliche Kaufpreisdifferenz zwischen einem elektrischen Personenkraftwagen und einem mit fossilen Brennstoffen betriebenen Personenkraftwagen untersucht. Subventionen in anderen europäischen Ländern wurden ebenfalls untersucht und frühere Erfahrungen mit der Förderung des elektrischen Fahrens wurden einbezogen. Für das Programm wurden 252 Mio. EUR reserviert (152 für neue und 100 für gebrauchte elektrische Personenkraftwagen). Dies ist der Höchstbetrag, der in den Jahren bis Ende 2025 insgesamt verfügbar sein wird, sodass im Rahmen der Regelung kein Geld mehr für Subventionen ausgezahlt werden kann.

Diese Subvention gilt für elektrische Personenkraftwagen mit einem Katalogwert von 12.000 bis 45.000 Euro und einer Reichweite von mindestens 120 km. Außerhalb dieser Bandbreite kann keine Subvention beantragt werden. Es ist eine ausdrückliche Verpflichtung, das mittlere Segment für Privatpersonen mit diesem System gemäß den Vereinbarungen im Klimaabkommen zu stimulieren. Um zu verhindern, dass die Subvention für Personenkraftwagen mit einem sehr niedrigen Kaufpreis für einen wesentlichen Teil des Kaufpreises subventioniert wird, wird die Untergrenze von 12.000 € bestimmt.

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