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Wenn Sie Ihren Bus oder Ihr Taxi längere Zeit nicht nutzen möchten, können Sie das Fahrzeug sperren. Unternehmer müssen während der Aussetzung die Kfz-Pflichten (Kfz-Steuer, Haftpflichtversicherung und TÜV-Pflicht) nicht beachten. Die Kfz-Steuer endet automatisch. Sie müssen Ihre Versicherung selbst kündigen.

Sie können Ihr Auto für 1, 2 oder 3 Jahre aussetzen. Eine Aussetzung tritt sofort in Kraft. Es ist nicht möglich, ein Datum in der Zukunft anzugeben. Nach Ablauf der von Ihnen gewählten Sperrfrist erlischt die Sperre automatisch und Sie müssen den Fahrzeugpflichten unverzüglich wieder nachkommen. Sie können auch die verwenden Suspendierung erweitern.

Die Meldebescheinigung (Papier- oder Kreditkartenformat) behält ihre Gültigkeit. Sie erhalten nach der Aussetzung keine neue Zulassungsbescheinigung.

Vergessen Sie nicht, ins Ausland zurückzukehren

Das Finanzamt berichtet, dass die Krisenmaßnahmen (Stundung der Mehrwertsteuerzahlung, Kürzung der Mehrwertsteuervorauszahlungen) auch für niederländische Busunternehmen gelten. Wenn Sie beim deutschen Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung oder Rückerstattung der Umsatzsteuervorauszahlung stellen möchten, stellen Sie diesen Antrag bitte über das Elster-Erklärungsprogramm.

KNV macht auf einen Artikel eines Busunternehmens in BILD am SONNTAG aufmerksam Gevolgen der Corona-Krise. Das passiert leider nicht nur in Deutschland. Wenn wir die gesamte Mobilität aufrechterhalten wollen, muss den KMU schnell geholfen werden. Dieser Hilferuf wird nicht nur von unseren deutschen Busunternehmen aufgegriffen. Auch in den Niederlanden ist der gesamte touristische Busverkehr zum Erliegen gekommen.

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Carolin Grötzinger – Omnibus